Transplantationsskandal

Ex-Chefarzt der Göttinger Uni-Medizin verliert endgültig Ruhegehalt

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Göttingen/Lüneburg. Ein früherer Chefarzt und Professor der Göttinger Universitätsmedizin verliert wegen seiner Verwicklung in den so genannten Göttinger Transplantationsskandal endgültig sein Ruhegehalt. Das hat am Mittwoch das Oberverwaltungsgericht Lüneburg entschieden. Der 3. Senat wies damit die Berufung des früheren Leiters der Abteilung für Gastroenterologie und Endokrinologie gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts Göttingen zurück.

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Nach Überzeugung der Lüneburger Richter war der Mediziner dafür verantwortlich, dass in den Jahren 2009 bis 2011 in mindestens elf Fällen Laborwerte von Leberpatienten ´der Universitätsmedizin Göttingen manipuliert wurden, um deren Chancen auf die Zuteilung eines Spenderorgans zu erhöhen. Außerdem habe er 2006 von der Familie eines Transplantationspatienten 30.000 Euro gefordert und zunächst nicht abgeführt. Damit habe er gegen das Verbot der Annahme von Belohnungen und Geschenken verstoßen.

Nach Ansicht des Gerichts hat der heute 71-jährige Mediziner die ihm obliegenden Dienstpflichten insgesamt in so schwerwiegender Weise verletzt, dass ein endgültiger Vertrauensverlust eingetreten ist, der eine Aberkennung des Ruhegehalts gebietet. Gegen das Urteil könne keine Revision mehr eingelegt werden, teilte ein Gerichtssprecher mit. Die Entscheidung sei damit rechtskräftig. (pid)

Oberverwaltungsgericht Lüneburg, Az.: 3 Ld 6/22

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