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Unterstützung für ÖGD

Bundeswehr-Soldaten kämpfen an der Berliner Corona-Front

Rund 340 Soldaten helfen den Gesundheitsämtern in der Hauptstadt bei der Nachverfolgung  – nur ein Bezirk lehnt die Amtshilfe ab.

Madlen SchäferVon Madlen Schäfer Veröffentlicht:

Berlin. Bereits seit Juni unterstützen Soldaten der Bundeswehr die Berliner Gesundheitsämter zur Eindämmung der Pandemie. Da es in den Gesundheitsämtern an Personal fehlt, dass nun für die Kontakt-Nachverfolgung von COVID-19-infizierten Personen dringend benötigt wird, hilft die Bundeswehr mit verstärkter Personenzahl weiter mit.

„Die Soldatinnen und Soldaten unterstützen die zivilen Beschäftigten in den Gesundheitsämtern bei der Kontaktnachverfolgung im Rahmen der Bekämpfung der COVID-19-Pandemie“, teilt das Kommando Territoriale Aufgaben der Bundeswehr in Berlin auf Nachfrage der „Ärzte Zeitung“ mit.

Amtshilfeantrag schon im Sommer

Im Sommer hatte der Berliner Senator für Inneres und Sport einen Amtshilfeantrag an das Kommando Territoriale Aufgaben der Bundeswehr zur personellen Unterstützung gestellt. Dieser wurde genehmigt. Noch im Juni unterstützten rund 60 Soldaten die Mitarbeiter in den Gesundheitsämtern.

Inzwischen ist die Zahl deutlich gestiegen: Derzeit helfen circa 340Soldaten in den Bezirken der Hauptstadt. Nahezu alle Bezirke haben die Hilfe erbeten.

Die meisten Soldaten (gut 100) unterstützen die Mitarbeiter im Bezirk Mitte, am wenigsten Unterstützung benötigen aktuell die Stadtteile Lichtenberg und Treptow-Köpenick, in denen derzeit jeweils zehn Soldaten mithelfen. Nur der Stadtteil Kreuzberg-Friedrichshain lehnt bislang den Einsatz von Soldaten ab.

Soldaten auch an Abstrichstellen

Der Einsatz wurde bisher bis zum 30.November 2020 verlängert. Eine weitere Unterstützung sei aber möglich. Aktuell unterstützt die Bundeswehr in Berlin auch außerhalb von Gesundheitsämtern etwa an Abstrichstellen am Flughafen-Tegel sowie in mobilen Abstrichteams. Weitere Hilfe sei entsprechend einer verschärften Lage eine Option.

„Die Bundeswehr kann Amtshilfe nach Art. 35 Abs. 1 des Grundgesetzes auf Antrag einer Behörde durchführen. Amtshilfe wird ‚subsidiär‘ geleistet – insofern erst dann, wenn zuständige Behörden diese Unterstützung nicht selbst bzw. selbst nicht mehr leisten können“, wie das Kommando Territoriale Aufgaben der Bundeswehr in Berlin erklärt.

Vor einer Zusage einer Amtshilfe werde diese immer auf ihre Rechtmäßigkeit und die eigenen Ressourcen geprüft.

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