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Impfberatung statt Strafe

Corona-Impfpflicht: In Hessen noch keine Beschäftigungsverbote verhängt

Rund 4,2 Prozent der Mitarbeiter in Pflegeheimen und acht Prozent in Kliniken, die eigentlich einen Corona-Impfnachweis hätten vorlegen müssen, gelten in Hessen aktuell als nicht geimpft.

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Ein Klinikmitarbeiter wird von einem Kollegen gegen Corona geimpft. Seit 15. März greift für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Gesundheitseinrichtungen die Corona-Impfpflicht.

Ein Klinikmitarbeiter wird von einem Kollegen gegen Corona geimpft. Seit 15. März greift für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Gesundheitseinrichtungen die Corona-Impfpflicht.

© Sven Hoppe / dpa

Wiesbaden. Mehr als vier Monate nach Einführung der Corona-Impfpflicht für Beschäftigte im Gesundheits- und Pflegebereich haben die hessischen Behörden bislang keine Beschäftigungs- oder Betretungsverbote verhängt. Das teilte das Sozialministerium in Wiesbaden mit. „Betretungsverbote könnten bisher lediglich durch die Einrichtungen selbst in Ausübung ihres Hausrechts ausgesprochen worden sein.“ Dazu liegen dem Ministerium einer Sprecherin zufolge aber keine Daten vor.

Seit Mitte März gilt die einrichtungsbezogene Impfpflicht für Mitarbeiter in Kliniken, Praxen oder Pflegeheimen. Diese mussten bis zum 15. März ihren Impfschutz oder den Genesenenstatus nachweisen – oder ein Attest vorlegen, dass sie die Impfung aus medizinischen Gründen nicht bekommen können. Die Umsetzung der Impfpflicht erfolgt in Hessen in mehreren Stufen. Beschäftigungs- und Betretungsverbote für ungeimpftes Personal kämen erst in Stufe vier zum Tragen, so das Ministerium.

Umsetzung der Impfpflicht in vier Stufen

Aktuell greift im Bundesland die dritte Stufe. Das bedeutet: Gehen innerhalb einer bestimmten Frist keine ausreichenden Immunitätsnachweise ein, kann das Gesundheitsamt ein Bußgeld verhängen. Es soll außerdem zu einer Impfberatung einladen und anschließend ein Impfangebot unterbreiten. In Stufe vier können die Gesundheitsämter am Ende Betretungs- oder Tätigkeitsverbote anordnen.

Nach den letzten Zahlen des Sozialministeriums aus dem Mai können 4,2 Prozent der rund 66.000 Beschäftigten in der stationären Pflege, die einen Nachweis vorlegen müssten, als nicht geimpft gelten. In den Klinken betreffe das acht Prozent der rund 55.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Dem Gesundheitsamt in Hessens größter Stadt Frankfurt wurden bislang 4758 Personen gemeldet, die unter die einrichtungsbezogene Impfpflicht fallen und ihrem Arbeitgeber keinen Immunitätsnachweis erbracht hatten. „Diese wurden alle vom Gesundheitsamt angeschrieben und fehlende Nachweise nachgefordert“, teilte eine Sprecherin mit. Aktuell fehle noch von 2973 Personen jeglicher Nachweis. Diese sollen nun zu einem Beratungsgespräch eingeladen werden. (dpa)

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