Impfberatung statt Strafe

Corona-Impfpflicht: In Hessen noch keine Beschäftigungsverbote verhängt

Rund 4,2 Prozent der Mitarbeiter in Pflegeheimen und acht Prozent in Kliniken, die eigentlich einen Corona-Impfnachweis hätten vorlegen müssen, gelten in Hessen aktuell als nicht geimpft.

Veröffentlicht:
Ein Klinikmitarbeiter wird von einem Kollegen gegen Corona geimpft. Seit 15. März greift für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Gesundheitseinrichtungen die Corona-Impfpflicht.

Ein Klinikmitarbeiter wird von einem Kollegen gegen Corona geimpft. Seit 15. März greift für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Gesundheitseinrichtungen die Corona-Impfpflicht.

© Sven Hoppe / dpa

Wiesbaden. Mehr als vier Monate nach Einführung der Corona-Impfpflicht für Beschäftigte im Gesundheits- und Pflegebereich haben die hessischen Behörden bislang keine Beschäftigungs- oder Betretungsverbote verhängt. Das teilte das Sozialministerium in Wiesbaden mit. „Betretungsverbote könnten bisher lediglich durch die Einrichtungen selbst in Ausübung ihres Hausrechts ausgesprochen worden sein.“ Dazu liegen dem Ministerium einer Sprecherin zufolge aber keine Daten vor.

Seit Mitte März gilt die einrichtungsbezogene Impfpflicht für Mitarbeiter in Kliniken, Praxen oder Pflegeheimen. Diese mussten bis zum 15. März ihren Impfschutz oder den Genesenenstatus nachweisen – oder ein Attest vorlegen, dass sie die Impfung aus medizinischen Gründen nicht bekommen können. Die Umsetzung der Impfpflicht erfolgt in Hessen in mehreren Stufen. Beschäftigungs- und Betretungsverbote für ungeimpftes Personal kämen erst in Stufe vier zum Tragen, so das Ministerium.

Umsetzung der Impfpflicht in vier Stufen

Aktuell greift im Bundesland die dritte Stufe. Das bedeutet: Gehen innerhalb einer bestimmten Frist keine ausreichenden Immunitätsnachweise ein, kann das Gesundheitsamt ein Bußgeld verhängen. Es soll außerdem zu einer Impfberatung einladen und anschließend ein Impfangebot unterbreiten. In Stufe vier können die Gesundheitsämter am Ende Betretungs- oder Tätigkeitsverbote anordnen.

Nach den letzten Zahlen des Sozialministeriums aus dem Mai können 4,2 Prozent der rund 66.000 Beschäftigten in der stationären Pflege, die einen Nachweis vorlegen müssten, als nicht geimpft gelten. In den Klinken betreffe das acht Prozent der rund 55.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Dem Gesundheitsamt in Hessens größter Stadt Frankfurt wurden bislang 4758 Personen gemeldet, die unter die einrichtungsbezogene Impfpflicht fallen und ihrem Arbeitgeber keinen Immunitätsnachweis erbracht hatten. „Diese wurden alle vom Gesundheitsamt angeschrieben und fehlende Nachweise nachgefordert“, teilte eine Sprecherin mit. Aktuell fehle noch von 2973 Personen jeglicher Nachweis. Diese sollen nun zu einem Beratungsgespräch eingeladen werden. (dpa)

Schlagworte:
Mehr zum Thema

Ex-Geschäftsführer: „Nicht zukunftsfähig“

Rettung für Klinik Biedenkopf? Kreis plant Übernahme ab Januar 2026

Das könnte Sie auch interessieren
Grippeschutz in der Praxis – Jetzt reinhören!

© DG FotoStock / shutterstock

Update

Neue Podcast-Folgen

Grippeschutz in der Praxis – Jetzt reinhören!

Anzeige | Viatris-Gruppe Deutschland
Herz mit aufgemalter Spritze neben Arm

© Ratana21 / shutterstock

Studie im Fokus

Herz-Kreislauf-Erkrankungen: Prävention durch Influenzaimpfung?

Anzeige | Viatris-Gruppe Deutschland
Junge Frau spricht mit einer Freundin im Bus

© skynesher | E+ | Geytty Images

Update

Impflücken bei Chronikern

Chronisch krank? Grippeimpfung kann Leben retten

Anzeige | Viatris-Gruppe Deutschland
Pneumokokken-Kinderimpfquote steigern!

© William - stock.adobe.com

Anstieg angehen:

Pneumokokken-Kinderimpfquote steigern!

Anzeige | MSD Sharp & Dohme GmbH
Familie_Strandperle_19966847.jpg; 19966847, Familie; MKC; Lizenzfrei; Strandperle; Bildnummer 19966847; Rechnungsnummer R6745624033; Lizenznehmer: MSD Sharp & Dohme GmbH, München

© Shutterstock / MKC

Impfungen

Impfstoffe – Krankheiten vorbeugen, bevor sie entstehen

Anzeige | MSD Sharp & Dohme GmbH
HPV-Impfung für Erwachsene

© syedfahadghazanfar / shutterstock

Eine Rechnung, die aufgeht!

HPV-Impfung für Erwachsene

Anzeige | MSD Sharp & Dohme GmbH
Kommentare
Sonderberichte zum Thema
Abb. 1: Zeitaufwand pro Verabreichung von Natalizumab s.c. bzw. i.v.

© Springer Medizin Verlag GmbH, modifiziert nach [9]

Familienplanung und Impfen bei Multipler Sklerose

Sondersituationen in der MS-Therapie

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Biogen GmbH, München
Impfungen – ob Influenza oder Reisezeit

© Springer Medizin Verlag GmbH

Impfungen – ob Influenza oder Reisezeit

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Sanofi-Aventis Deutschland GmbH, Frankfurt a. M.
Protest vor dem Bundestag: Die Aktionsgruppe „NichtGenesen“ positionierte im Juli auf dem Gelände vor dem Reichstagsgebäude Rollstühle und machte darauf aufmerksam, dass es in Deutschland über drei Millionen Menschen gebe, dievon einem Post-COVID-Syndrom oder Post-Vac betroffen sind.

© picture alliance / Panama Pictures | Christoph Hardt

Symposium in Berlin

Post-COVID: Das Rätsel für Ärzte und Forscher

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: vfa und Paul-Martini-Stiftung
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Studie in Hausarztpraxen

Welche Herzgeräusche geben Anlass zur Besorgnis?

Was, wann und wie?

EGFR-mutiertes NSCLC: Was für Diagnostik und Therapie wichtig ist

Lesetipps
Medikamenten Rezept auf dem Schreibtisch einer Arzt Praxis

© Henrik Dolle / stock.adobe.com

Langfinger unterwegs

KV Sachsen warnt vor Rezeptdiebstählen in Arztpraxen

Ein Vorteil bei ärztlichen Patientinnen und Patienten: Die Kommunikation läuft direkter. (Motiv mit Fotomodellen)

© contrastwerkstatt / stock.adobe.com

Berufsrecht

Kollegen als Patienten? Was das fürs Honorar bedeutet