Direkt zum Inhaltsbereich

Impfberatung statt Strafe

Corona-Impfpflicht: In Hessen noch keine Beschäftigungsverbote verhängt

Rund 4,2 Prozent der Mitarbeiter in Pflegeheimen und acht Prozent in Kliniken, die eigentlich einen Corona-Impfnachweis hätten vorlegen müssen, gelten in Hessen aktuell als nicht geimpft.

Veröffentlicht:
Ein Klinikmitarbeiter wird von einem Kollegen gegen Corona geimpft. Seit 15. März greift für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Gesundheitseinrichtungen die Corona-Impfpflicht.

Ein Klinikmitarbeiter wird von einem Kollegen gegen Corona geimpft. Seit 15. März greift für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Gesundheitseinrichtungen die Corona-Impfpflicht.

© Sven Hoppe / dpa

Wiesbaden. Mehr als vier Monate nach Einführung der Corona-Impfpflicht für Beschäftigte im Gesundheits- und Pflegebereich haben die hessischen Behörden bislang keine Beschäftigungs- oder Betretungsverbote verhängt. Das teilte das Sozialministerium in Wiesbaden mit. „Betretungsverbote könnten bisher lediglich durch die Einrichtungen selbst in Ausübung ihres Hausrechts ausgesprochen worden sein.“ Dazu liegen dem Ministerium einer Sprecherin zufolge aber keine Daten vor.

Seit Mitte März gilt die einrichtungsbezogene Impfpflicht für Mitarbeiter in Kliniken, Praxen oder Pflegeheimen. Diese mussten bis zum 15. März ihren Impfschutz oder den Genesenenstatus nachweisen – oder ein Attest vorlegen, dass sie die Impfung aus medizinischen Gründen nicht bekommen können. Die Umsetzung der Impfpflicht erfolgt in Hessen in mehreren Stufen. Beschäftigungs- und Betretungsverbote für ungeimpftes Personal kämen erst in Stufe vier zum Tragen, so das Ministerium.

Umsetzung der Impfpflicht in vier Stufen

Aktuell greift im Bundesland die dritte Stufe. Das bedeutet: Gehen innerhalb einer bestimmten Frist keine ausreichenden Immunitätsnachweise ein, kann das Gesundheitsamt ein Bußgeld verhängen. Es soll außerdem zu einer Impfberatung einladen und anschließend ein Impfangebot unterbreiten. In Stufe vier können die Gesundheitsämter am Ende Betretungs- oder Tätigkeitsverbote anordnen.

Nach den letzten Zahlen des Sozialministeriums aus dem Mai können 4,2 Prozent der rund 66.000 Beschäftigten in der stationären Pflege, die einen Nachweis vorlegen müssten, als nicht geimpft gelten. In den Klinken betreffe das acht Prozent der rund 55.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Dem Gesundheitsamt in Hessens größter Stadt Frankfurt wurden bislang 4758 Personen gemeldet, die unter die einrichtungsbezogene Impfpflicht fallen und ihrem Arbeitgeber keinen Immunitätsnachweis erbracht hatten. „Diese wurden alle vom Gesundheitsamt angeschrieben und fehlende Nachweise nachgefordert“, teilte eine Sprecherin mit. Aktuell fehle noch von 2973 Personen jeglicher Nachweis. Diese sollen nun zu einem Beratungsgespräch eingeladen werden. (dpa)

Schlagworte:
Mehr zum Thema

Intensive Vernetzung

Neuer Professor für Allgemeinmedizin in Fulda

Das könnte Sie auch interessieren
Kommission fordert Grippeimpfung auch für gesunde Kinder

© Getty Images

STIKO-Empfehlungen

Kommission fordert Grippeimpfung auch für gesunde Kinder

Anzeige | Viatris-Gruppe Deutschland
Die häufigsten Praxisfragen zur Influenzaimpfung

© Aitor Diago | Getty Images

Wer, wann, womit?

Die häufigsten Praxisfragen zur Influenzaimpfung

Anzeige | Viatris-Gruppe Deutschland
Grippeschutz in der Praxis – Jetzt reinhören!

© Viatris-Gruppe Deutschland

Update

Neue Podcast-Folgen

Grippeschutz in der Praxis – Jetzt reinhören!

Anzeige | Viatris-Gruppe Deutschland
Überzeugende Real-World-Daten zur Langzeitprophylaxe

© AndreasReh, Ljupco, tinydevil, shapecharge | istock

rHWI

Überzeugende Real-World-Daten zur Langzeitprophylaxe

Anzeige | MIP Pharma GmbH
Antibiotikum mit antimykotischen Zusatznutzen

© Dr_Microbe | Adobe Stock

In vitro-Studien

Antibiotikum mit antimykotischen Zusatznutzen

Anzeige | MIP Pharma GmbH
Therapie bei unkomplizierter Zystitis

© Dr_Microbe | Adobe Stock

Evidenz, Resistenz & Wirksamkeit

Therapie bei unkomplizierter Zystitis

Anzeige | MIP Pharma GmbH
Kommentare
Sonderberichte zum Thema
Abb. 1: Zeitaufwand pro Verabreichung von Natalizumab s.c. bzw. i.v.

© Springer Medizin Verlag GmbH, modifiziert nach [9]

Familienplanung und Impfen bei Multipler Sklerose

Sondersituationen in der MS-Therapie

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Biogen GmbH, München
Impfungen – ob Influenza oder Reisezeit

© Springer Medizin Verlag GmbH

Impfungen – ob Influenza oder Reisezeit

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Sanofi-Aventis Deutschland GmbH, Frankfurt a. M.
Protest vor dem Bundestag: Die Aktionsgruppe „NichtGenesen“ positionierte im Juli auf dem Gelände vor dem Reichstagsgebäude Rollstühle und machte darauf aufmerksam, dass es in Deutschland über drei Millionen Menschen gebe, dievon einem Post-COVID-Syndrom oder Post-Vac betroffen sind.

© picture alliance / Panama Pictures | Christoph Hardt

Symposium in Berlin

Post-COVID: Das Rätsel für Ärzte und Forscher

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: vfa und Paul-Martini-Stiftung
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Kohlenhydrate, Apfelessig, Gottesnahrung und Süßstoffe

Vier Ernährungs- und Blutzuckermythen im Faktencheck

Lesetipps
Ein Arzt verabreicht einem älteren Patienten in der Praxis eine Spritze.

© InsideCreativeHouse / stock.adobe.com

US-Datenbank-Analyse

Hochdosierter Influenza-Impfstoff könnte Demenz vorbeugen

Eine Illustration einer kompletten Lunge, die auf zwei Händen gehalten wird.

© Tahir/Generated with AI/stock.ad

Erfolgreiche Überbrückung bis zur Transplantation

Schwer an ARDS Erkrankter überlebt Entfernung beider Lungenflügel