Gynäkologentag

Familienministerin fordert Abschaffung von Paragraf 219a

Veröffentlicht:

MAINZ. Noch mehr Engagement beim Kampf gegen Genitalverstümmelung bei Mädchen und Frauen sowie die Streichung des Paragrafen 219a Strafgesetzbuch waren Forderungen, die die rheinland-pfälzische Familienministerin Anne Spiegel (Grüne) zur Eröffnung des Gynäkologentages Rhein-Main stellte.

Veranstalter des Kongresses waren die Landesverbände des Berufsverbandes der Frauenärzte Rheinland-Pfalz und Hessen.

„Es ist eine verfehlte Wahrnehmung der Realität, wenn Hinweise über Informationen und Praxisangebote zum Schwangerschaftsabbruch als Werbung angesehen werden“, kritisierte Spiegel den Kompromiss zum Paragrafen 219a. Sie wäre froh gewesen, wenn der Paragraf gestrichen worden wäre.

Ausdrücklich dankte die Ministerin auch Frauenärzten, die sich beim Thema Genitalverstümmelung einsetzen. „Alles, was wir unternehmen können, um es zu verhindern, ist richtig.“, sagte Spiegel. (ato)

Jetzt abonnieren
Mehr zum Thema

Start-up setzt stark auf Delegation

Hier versorgt das Team: Wie eine Praxis von LillianCare arbeitet

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Änderungen ab Juli

Neue Zuzahlungsbeträge für Heilmittel in der Arztpraxis

Pro & Contra

Vorhofflimmern: Sollten alle über 65 Jahre eine Smartwatch tragen?

Lesetipps
HSK im Fokus: Der Hauptstadtkongress 2024 findet von 26. bis 28. Juni in Berlin statt.

© Rolf Schulten

Themenseite

Hauptstadtkongress: Unsere Berichte im Überblick

Ein Mitarbeiter empfängt ein Fax aus einem Faxgerät.

© piyaphunjun / stock.adobe.com

Datenschutz

Rezeptversand per Fax: Empfängernummer überprüfen – sonst droht Bußgeld