Beschluss der Bürgerschaft

Hamburg ermöglicht der KV die Übernahme von Praxen

Die KV Hamburg darf künftig Praxen übernehmen und betreiben, die von einer Schließung betroffen sind. Damit will der Stadtstaat unter anderem Investoren einen Strich durch die Rechnung machen.

Veröffentlicht:

Hamburg. Die KV Hamburg darf künftig für eine noch zu definierende Übergangsphase Praxen übernehmen und betreiben dürfen, wenn diese von Schließung bedroht sind. Das hat die Hamburger Bürgerschaft einstimmig entschieden.

Sie folgte damit einem gemeinsamen Antrag der Regierungsfraktionen von SPD und Grünen. Die Politiker erhoffen sich davon, wie berichtet, Praxisschließungen oder die Übernahme durch gewinnorientierte Private Equity-Kapitalgesellschaften verhindern zu können.

Die Praxisfortführung durch die KV soll auch den Ärzten eine Tätigkeit im ambulanten Bereich ermöglichen, die die mit der Selbstständigkeit verbundenen Bedingungen scheuen. Die Politiker setzen darauf, dass viele von ihnen sich später für eine Praxisübernahme entscheiden. Die KV in der Hansestadt hat sich zu diesem Thema bislang nicht öffentlich positioniert.

Als erste KV in einem Stadtstaat hat im Juli die KV Berlin eine Eigen-Praxis eröffnet. Eine zweite soll im Herbst folgen. (di)

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