Kostenerstattung

Jetzt in Bremen noch Ausgaben für Schutzausrüstung geltend machen

Niedergelassene in Bremen können noch bis Ende September einen Teil der Kosten für Schutzausrüstungen aus der Frühphase der Pandemie erstattet bekommen.

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Bremen. Bremer Arztpraxen, die in der Pandemie-Frühphase persönliche Schutzausrüstung auf eigene Kosten beschafft haben, bekommen einen Teil davon erstattet. Eine entsprechende Vereinbarung hat die KV in der Hansestadt mit den Kassen geschlossen. Sie gilt für Bestellungen, die zwischen dem 10. März und dem 30. April aufgegeben wurden.

Die Anträge der Arztpraxen auf Kostenübernahme müssen inklusive Betriebsstättennummer und Bankverbindung bis 30. September bei der KV eingereicht werden. Auf den einzureichenden Lieferantenrechnungen muss das Bestelldatum aus dem oben genannten Zeitraum im Frühjahr ausgewiesen sein. Erstattet wird bis zu einem Höchstbetrag, der zum Beispiel für die in dieser Zeit besonders schwer erhältlichen FFP 3-Masken 13,73 Euro beträgt.

Für die anderen erstattungsfähigen Artikel gilt für im April bestellte Ware ein niedrigerer Höchstpreis als für Bestellungen im März. Mund-Nasen-Schutz bzw. OP-Masken werden bis zu 1,07 Euro im März und 0,77 Euro im April erstattet. Für FFP 2-Masken liegt der Erstattungsbetrag bei höchstens 7,44 Euro (4,16 Euro), für Schutzbrillen bei 4,97 Euro (4,16 Euro). Auch Einmalschutzkittel sind erstattungsfähig, Desinfektionsmittel dagegen werden nicht von den Krankenkassen übernommen. (di)

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