Empörung über Ungleichbehandlung

KV Niedersachsen kritisiert Impfhonorar für Apotheken

Dass nun auch Apotheker gegen Grippe impfen dürfen, stößt der KV Niedersachsen sauer auf. Vorstands-Vize Berling moniert: „Ein Schritt in die falsche Richtung“.

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Grippeimpfungen in Apotheken sorgen in Praxen für Ärger.

Grippeimpfungen in Apotheken sorgen in Praxen für Ärger.

© picture alliance / Flashpic

Hannover. Die Einbeziehung der Apotheken in die Regelversorgung bei der Grippeschutzimpfung sei „ein Schritt in die falsche Richtung“, sagte der stellvertretende Vorsitzende der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Niedersachsen und Hausarzt, Dr. Jörg Berling, am Donnerstag in Hannover.

„Ein Honorar von elf Euro ist mehr als die niedergelassenen Kolleginnen und Kollegen bekommen, die in der vergangenen Grippesaison mehr als zwei Millionen Niedersachsen geimpft haben – inklusive Impfberatung und Hilfe bei Impfreaktionen.“

Impfen sei fest in der ärztlichen Grundversorgung verankert und müsse es bleiben. Es gebe zudem genügend Ärztinnen und Ärzte, die impfen. Eine Regelversorgung mit Grippeschutzimpfungen in Apotheken zu etablieren sei daher nicht nötig, hießt es in einer Mitteilung der KV.

Impfung nur durch Ärzte und Ärztinnen

Um die Impfrate zu erhöhen, empfiehlt sie den Krankenkassen, nicht auf die Apotheken zu setzen, sondern die Informationen zur Impfung an die verschiedenen Zielgruppen anzupassen. „Im Sinne des Patientenschutzes muss die Impfung selbst jedoch unbedingt den Ärztinnen und Ärzten vorbehalten bleiben“, so Berling.

Der Deutsche Apothekerverband und die Krankenkassen haben sich am 26. September darauf geeinigt, dass die Apotheken 11 Euro Honorar für die Impfstoffbeschaffung, für Verbrauchsmaterial und die Impfung erhalten. (cben)

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