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Entscheidung steht an

Koalition einig über Verlängerung der „epidemischen Lage“

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Bundestags-Sitzung. Wie geht es jetzt mit der „epidemischen Lage nationaler Tragweite“ weiter? (Archivbild)

Bundestags-Sitzung. Wie geht es jetzt mit der „epidemischen Lage nationaler Tragweite“ weiter? (Archivbild)

© Jens Krick / Flashpic / picture alliance

Berlin. Die Koalitionsfraktionen wollen trotz sinkender Corona-Zahlen die Sonderbefugnisse des Bundes nach Juni um drei Monate verlängern. „Wir sind uns innerhalb der Koalition einig, noch einmal für drei Monate eine epidemische Lage nationaler Tragweite festzustellen“, sagte Unionsfraktionsvize Thorsten Frei (CDU) der „Stuttgarter Zeitung“ und den „Stuttgarter Nachrichten“ (Samstag): „Dies wird nächste Woche im Bundestag geschehen.“ Der rechtspolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Johannes Fechner, sagte den Zeitungen: „Wir als SPD können uns eine Verlängerung der epidemischen Lage bis September vorstellen, aber nicht etwa bis Jahresende.“

Zuvor hatte Regierungssprecher Steffen Seibert erklärt, dass Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) es für sinnvoll halte, dass die „epidemische Lage von nationaler Tragweite“ verlängert werde. Er verwies zugleich darauf, dass die Entscheidung darüber Sache des Bundestages ist.

Laut Infektionsschutzgesetz kann der Bundestag eine solche „epidemische Lage“ feststellen und wieder aufheben. Die festgestellte Lage gibt dem Bund das Recht, direkt ohne Zustimmung des Bundesrates Verordnungen zu erlassen, etwa zu Tests, Impfungen, zum Arbeitsschutz oder zur Einreise.

Eine „epidemische Lage“ liegt vor, „wenn eine ernsthafte Gefahr für die öffentliche Gesundheit in der gesamten Bundesrepublik Deutschland besteht“, heißt es im Infektionsschutzgesetz. Sie endet automatisch, wenn der Bundestag sie nicht nach Ablauf von drei Monaten erneut verlängert. Das wäre Ende Juni der Fall. Die Koalitionsfraktionen von Union und SPD haben sich nach dpa-Informationen bereits auf eine Verlängerung verständigt.

Mit der „Bundes-Notbremse“, die am 30. Juni auslaufen soll, hat das nichts zu tun. Diese war nachträglich ins Infektionsschutzgesetz geschrieben worden. Hier handelt es sich um konkrete Maßnahmen, die auf Kreisebene ergriffen werden müssen, wenn die Corona-Ansteckungszahlen bestimmte Werte überschreiten, wie Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen, Vorgaben für Schulen, Handel und Freizeit. (dpa)

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