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Weitreichende Befugnisse

Koordinatoren können in Bayern erneut Klinik-Patienten steuern

Weil viele Krankenhäuser in Bayern erneut an der Belastungsgrenze arbeiten, sollen ärztliche Bezirkskoordinatoren nun erneut bei Bedarf die Patientenverteilung auf die Kliniken organisieren.

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München. Erneut können in Bayern sogenannte ärztliche Leiter Krankenhauskoordinierung sowie Koordinatoren der Bezirksregierungen eingesetzt werden, um Patienten zu steuern und auf die Kliniken im Freistaat zu verteilen. Das hat Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) am Mittwoch bekannt gegeben. Das System habe sich seit Beginn der Corona-Pandemie bewährt.

Die Koordinatoren haben weitreichende Befugnisse und können unter anderem die Verlegung von Patienten veranlassen und COVID-19-Schwerpunktkrankenhäuser bestimmen. Die Bezirksregierungen können mit Blick auf die jeweilige regionale Situation bestimmen, für welche Gebiete und wie lange entsprechende Maßnahmen notwendig sind.

Möglich ist dies – anders als zu Beginn der Pandemie – nun auch ohne Ausrufung des Katastrophenfalls aufgrund einer Änderung im Bayerischen Krankenhausgesetz. Eine entsprechende Allgemeinverfügung auf Basis der neuen Rechtsgrundlage wurde am 2. August erlassen, sie trat an diesem Mittwoch in Kraft, teilte das Gesundheitsministerium mit.

Lage in Kliniken sehr angespannt

Als notwendig betrachtet Holetschek den Schritt, weil nach seinen Angaben viele bayerische Krankenhäuser erneut an der Belastungsgrenze arbeiten. Sorge bereite ihm, dass die Koordinatoren bereits im Sommer wiedereingesetzt werden müssten. Krankenhäuser hätten kaum Zeit und Möglichkeit gehabt, zum Normalbetrieb zurückzukehren. Die Lage in den Krankenhäusern sei sehr angespannt, aktuell komme es zu erheblichen krankheits- und isolationsbedingten Ausfällen beim Klinikpersonal. (mic)

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