Landgericht Frankfurt

Korruptionsprozess gegen Frankfurter Medizin-Staatsanwalt soll im Januar starten

Alexander B., früherer Leiter der Zentralstelle für Medizinwirtschaftsstrafrecht bei der Frankfurter Generalstaatsanwaltschaft, steht ab 13. Januar wegen Bestechlichkeit vor Gericht.

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Medial früher stets präsent: Der jetzt wegen Korruption angeklagte Frankfurter Oberstaatsanwalt Alexander B. (Archivbild)

Medial früher stets präsent: Der jetzt wegen Korruption angeklagte Frankfurter Oberstaatsanwalt Alexander B. (Archivbild)

© Lennart Stock / dpa / picture alliance

Frankfurt/Main. Am 13. Januar kommenden Jahres beginnt der Korruptionsprozess gegen den Frankfurter Oberstaatsanwalt Alexander B. vor dem Frankfurter Landgericht. Der frühere Leiter der Zentralstelle für Medizinwirtschaftsstrafrecht bei der Frankfurter Generalstaatsanwaltschaft ist angeklagt wegen gewerbsmäßiger Bestechlichkeit und Hinterziehung von Umsatz- und Einkommenssteuern sowie des Solidaritätszuschlags.

Der weitere Anklagepunkt wegen Untreue ist nach Auskunft des Gerichts vom Hauptverfahren abgetrennt. Hier hat das Gericht ergänzende Beweiserhebungen angeordnet. Ein weiterer Angeklagter muss sich in dieser Angelegenheit vor der Wirtschaftsstrafkammer wegen des Vorwurfs der gewerbsmäßigen Bestechung und Subventionsbetrugs verantworten.

Untreue-Vorwurf abgetrennt

Alexander B. soll zwischen 2015 und 2020 insgesamt 240.000 Euro Schmiergeld von einem befreundeten Unternehmer für erteilte Gutachten zur Gesundheitswirtschaft in einer Gesamthöhe über rund 12,5 Millionen Euro erhalten haben. Zudem soll er zu Lasten seines Dienstherrn auch Tätigkeiten an eine von ihm gegründete Firma outgesourct haben – von der Auswertung beschlagnahmter Unterlagen bis zur Abfassung von Anklageschriften. Dem Land Hessen soll dadurch laut Ermittlern ein Vermögensschaden von mehr als einer halben Million Euro entstanden sein. Dazu kommen Vorwürfe, erhaltene Schmiergelder sowie Mieteinnahmen nicht versteuert zu haben.

Das Landgericht hat zunächst 22 Prozesstage bis 31. März bestimmt. B. befindet sich derzeit in Untersuchungshaft. (bar)

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