Statistik

LÄK: Zahl der Behandlungsfehler geht in Hessen leicht nach oben

In Hessen sind im vergangenen Jahr weniger Anträge auf Anerkennung eines Behandlungsfehlers eingegangen als im Vorjahr. Festgestellt wurden fünf mehr als 2018.

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Frankfurt. Die Zahl der ärztlichen Behandlungsfehler ist im vergangenen Jahr in Hessen nur leicht gestiegen. Das geht aus der aktuellen Statistik der Gutachter- und Schlichtungsstelle der Landesärztekammer (LÄK) hervor. So wurden 424 Verdachtsfälle begutachtet, von denen 115 (27,1 Prozent) als Behandlungsfehler anerkannt wurden. Insgesamt waren 872 Anträge gestellt worden. Ein Jahr zuvor wurden 110 Behandlungsfehler festgestellt (26,6 Prozent) und es waren 899 Anträge bei der Landesärztekammer eingegangen.

Von den 424 gutachterlich geprüften Behandlungsfehlervorwürfen betrafen im vergangenen Jahr 72 die Orthopädie, 71 die Unfallchirurgie, 45 die Allgemeinchirurgie, 30 die Frauenheilkunde und 20 die Innere Medizin.

Mehraugenprinzip hat sich laut LÄK bewährt

In 210 der überprüften Verdachtsfälle sind laut LÄK im vergangenen Jahr Kommissionsentscheidungen ergangen. „Auch wenn die Kommissionsverfahren die Bearbeitung verlängern, erhöhen sie dank des zugrundeliegenden Mehraugenprinzips die Glaubwürdigkeit der eingeholten Gutachten“, sagt LÄK-Präsident Dr. Edgar Pinkowski. Das Kommissionsverfahren sei einem zweitinstanzlichen Verfahren vergleichbar. Das eingeholte Gutachten werde noch einmal von mindestens zwei weiteren ärztlichen Sachverständigen und einem Juristen überprüft, so die Landesärztekammer.

Die bei der LÄK angesiedelte, unabhängige Gutachter- und Schlichtungsstelle wird von Juristen, ehemaligen Vorsitzenden Richtern des Bundes und der Länder, geleitet. Sie überprüft ärztliche Behandlungen in einem für den Antragsteller kostenlosen Verfahren auf behauptete Fehler. (chb)

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