Kliniken in NRW

Laumann will Besuchsrecht gesetzlich verankern

NRW-Gesundheitsminister Laumann dockt mehrere patientenrelevante Neuregelungen an die Klinik-Reform an. So sollen etwa Patientenfürsprecher in Kliniken zur Pflicht werden.

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NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU)

NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) will Konsequenzen aus der Corona-Pandemie ziehen. So sei dem Land die Durchsetzung eines angemessenen Besuchsrechts in Kliniken nicht möglich gewesen.

© Jonas Güttler / dpa

Düsseldorf. Mit der Novelle des Krankenhausgestaltungsgesetzes will die nordrhein-westfälische Landesregierung nicht nur die Qualität der stationären Versorgung verbessern, sondern auch die Patientenrechte stärken.

Das Land zieht damit auch Lehren aus der Corona-Pandemie. Die Pandemie habe Regelungslücken im Krankenhausbereich deutlich gemacht, sagte Landesgesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU). Beispielsweise sei eine konsequente Durchsetzung eines angemessenen Besuchsrechts nicht möglich gewesen.

„Ich möchte nicht noch einmal erleben, dass mir Menschen verzweifelte Briefe schreiben, weil sie keinen Besuch erhalten dürfen, obwohl das unter Infektionsschutzgesichtspunkten möglich wäre“, betonte er. Deshalb soll das Besuchsrecht nun gesetzlich verankert werden.

Dauerhafte Grundlage für Intensivregister

Das Land will zudem jede Klinik verpflichten, einen ehrenamtlich tätigen Patientenfürsprecher zu bestellen. Ein weiteres Anliegen Laumanns ist es, die Auslastung der intensivmedizinischen Kapazitäten nachvollziehen zu können. „Das Register, das wir dazu aufgebaut haben, soll nun eine dauerhafte gesetzliche Grundlage erhalten“, sagte er.

In dem Gesetz sollen auch die Vorschriften zur Krankenhausaufsicht klarer definiert werden. Dazu gehören die Beschreibung von Maßnahmen und die Festlegung von Eingriffsbefugnissen für die Aufsicht, wenn sie Anhaltspunkte für mögliche Verstöße gegen gesundheitsrechtliche Vorschriften hat.

Der am Donnerstag vom schwarz-gelben Kabinett beschlossene Gesetzentwurf wird jetzt in den Landtag zur weiteren Beratung eingebracht. (iss)

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