Nordrhein-Westfalen

NRW-Gesundheitsminister Laumann will Corona-Schnelltests ausweiten

Im Zuge der Corona-Testungen Betroffenen rasch Gewissheit geben und dabei die Vertragsärzte entlasten: Nordrhein-Westfalen will Schnelltests forcieren und den Einsatz neuer Lüftungssysteme erleichtern.

Ilse SchlingensiepenVon Ilse Schlingensiepen Veröffentlicht:
Ein Zettel für die Kontaktdaten von Gästen liegt in einem Restaurant in Dortmund. Falsche Angaben sollen in Nordrhein-Westfalen mit einem Bußgeld von 250 Euro geahndet werden.

Ein Zettel für die Kontaktdaten von Gästen liegt in einem Restaurant in Dortmund. Falsche Angaben sollen in Nordrhein-Westfalen mit einem Bußgeld von 250 Euro geahndet werden.

© Fabian Strauch/dpa

Düsseldorf. Nordrhein-Westfalen setzt in der Bekämpfung der Corona-Pandemie große Hoffnungen auf Schnelltests. „Wir brauchen Strukturen und Systeme, mit denen wir den Menschen schnell Gewissheit geben können“, sagte Landesgesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) vor Journalisten in Düsseldorf.

Das sei gerade angesichts der bevorstehenden Grippesaison wichtig. Laumann geht davon aus, dass im Laufe des Oktober klar wird, welche Schnelltests die Krankenkassen finanzieren werden. Laumann will sie vor allem in Altenheimen, Behinderteneinrichtungen, Schulen und Kitas einsetzen.

Rund 330.000 Tests pro Woche

Die Schnelltests können seiner Meinung nach dazu beitragen, ein ausreichendes Maß an Sicherheit zu erreichen, ohne die Kapazitäten der niedergelassenen Ärzte zu sehr zu beanspruchen. In NRW werden zurzeit 320.000 bis 330.000 Menschen pro Woche getestet. Darunter sind an den Flughäfen 17.000 bis 23.000 Rückkehrer aus Risikogebieten. Bei ihnen gebe es eine Trefferquote von 2,4 Prozent, berichtete Laumann. „Das ist gut.“

Deshalb werde das Land die Testungen an den Flughäfen, anders als vom Bund empfohlen, bis Ende Oktober fortsetzen. In die verlängerte Corona-Schutzverordnung, die bis 31. Oktober gilt, hat das Land eine Innovationsklausel aufgenommen: Neuartige Lüftungssysteme sollen – sobald sie zertifiziert sind – in Hygiene- und Infektionsschutzkonzepten stärker berücksichtigt werden. Dann könnten andere Schutzmaßnahmen wie die Abstandsregeln gelockert werden, erläuterte der Minister.

Falscher Name auf Liste kostet 250 Euro

Wer auf Listen zur Rückverfolgung falsche Daten angibt, muss in NRW künftig mit einem Bußgeld von 250 Euro rechnen. Die Ordnungsämter werden Restaurants und Kneipen verstärkt kontrollieren, kündigte Laumann an. Er hält es für richtig, sich bei der Anwendung der Corona-Schutzmaßnahmen das lokale Geschehen vor Ort genau anzusehen.

Wenn klar ist, woher hohe Infektionszahlen stammen, sei ein anderes Vorgehen möglich als bei einer diffusen Verbreitung, sagte er. „Ich glaube, dass differenzierte Lösungen die richtigen sind.“

In NRW können die Geschäfte in diesem Jahr in der Adventszeit auch sonntags nachmittags öffnen. Das wird das sonst an den Samstagen übliche Gedränge in den Innenstädten verhindern, hofft Laumann. Weihnachtsmärkte sollen möglich bleiben, wenn die Zugangsregelungen und die Hygienekonzepte stimmen.

Im bevölkerungsreichsten Bundesland gibt es zurzeit 5607 Infizierte. 368 von ihnen werden stationär versorgt, davon 98 auf der Intensivstation, 61 werden beatmet. Die Sieben-Tages-Inzidenz liegt bei 19,3.

Mehr zum Thema
Das könnte Sie auch interessieren
Alarmierender Anstieg: Hautpilz aus dem Barbershop

© David Pereiras | iStock (Symboldbild mit Fotomodell)

Dermatomykosen

Alarmierender Anstieg: Hautpilz aus dem Barbershop

Anzeige | Bayer Vital GmbH
Effektive Therapie von Nagelpilz: Canesten® EXTRA Nagelset

© Irina Tiumentseva | iStock

Onychomykosen

Effektive Therapie von Nagelpilz: Canesten® EXTRA Nagelset

Anzeige | Bayer Vital GmbH
Für Menschen ab 60 Jahren sind die Impfungen gegen Influenza, Corona, Pneumokokken und Herpes zoster (beide nicht im Bild) Standard-Impfungen. Für Menschen ab 75 Jahren kommt die RSV-Impfung hinzu.

© angellodeco / stock.adobe.com

Respiratorisches Synzytial Virus

STIKO: Alle Menschen ab 75 gegen RSV impfen!

Blickdiagnose: klinisches Bild mit typischen Effloreszenzen bei Herpes zoster.

© Mumemories / Getty Images / iStock

Zoster-Impfung

Schutz vor Herpes zoster und Rezidiven

Kommentare
* Hinweis zu unseren Content-Partnern
Dieser Content Hub enthält Informationen des Unternehmens über eigene Produkte und Leistungen. Die Inhalte werden verantwortlich von den Unternehmen eingestellt und geben deren Meinung über die Eigenschaften der erläuterten Produkte und Services wieder. Für den Inhalt übernehmen die jeweiligen Unternehmen die vollständige Verantwortung.
Sonderberichte zum Thema
Detailansicht eines Windrades: Bringt eine ökologisch nachhaltige Geldanlage auch gute Rendite? Anleger sollten auf jeden Fall genau hinschauen.

© Himmelssturm / stock.adobe.com

Verantwortungsbewusstes Investment

„Nachhaltig – das heißt nicht, weniger Rendite bei der Geldanlage!“

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: der Deutschen Apotheker- und Ärztebank (apoBank)
Abb. 1: Zeitaufwand pro Verabreichung von Natalizumab s.c. bzw. i.v.

© Springer Medizin Verlag GmbH, modifiziert nach [9]

Familienplanung und Impfen bei Multipler Sklerose

Sondersituationen in der MS-Therapie

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Biogen GmbH, München
Protest vor dem Bundestag: Die Aktionsgruppe „NichtGenesen“ positionierte im Juli auf dem Gelände vor dem Reichstagsgebäude Rollstühle und machte darauf aufmerksam, dass es in Deutschland über drei Millionen Menschen gebe, dievon einem Post-COVID-Syndrom oder Post-Vac betroffen sind.

© picture alliance / Panama Pictures | Christoph Hardt

Symposium in Berlin

Post-COVID: Das Rätsel für Ärzte und Forscher

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: vfa und Paul-Martini-Stiftung
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Online-Umfrage

Sind Schwangere mit Vorerkrankungen in Deutschland gut versorgt?

Lesetipps
Ein Mann im Hintergrund nimmt einen Schluck von einem Drink. Im Vordergrund stehen vier Flaschen mit alkoholischen Getränken.

© Axel Bueckert / stock.adobe.com

Analyse des Trinkverhaltens

Wie lebenslanger Alkoholkonsum das Darmkrebsrisiko steigert

Nahaufnahme der Hände eines Labortechnikers mit einem Röhrchen mit einer Blutprobe darin aus einem Gestell mit anderen Proben.

© angellodeco / stock.adobe.com

Kasuistik

Massiv erhöhter CA-19-9-Wert weckt falschen Krebsverdacht