Corona-Impfung

NRW erlaubt siebte Dosis aus Comirnaty-Ampulle

Unter Auflagen ist eine weitere Dosis pro Corona-Impfampulle denkbar. Laut Gesundheitsministerium in Nordrhein-Westfalen bleibt die Nutzung von sieben Dosen pro Comirnaty-Phiole aber die Ausnahme.

Veröffentlicht:
Impf-Viole: Sofern sich aus einer Ampulle eine vollständige siebte Corona-Impfdosis aufziehen lässt, ist deren Gabe in Nordrhein-Westfalen künftig statthaft.

Sofern sich aus einer Ampulle eine vollständige siebte Corona-Impfdosis aufziehen lässt, ist deren Gabe in Nordrhein-Westfalen künftig statthaft.

© Sven Hoppe/dpa

Düsseldorf. In Nordrhein-Westfalen dürfen jetzt aus einer Ampulle mit dem Corona-Impfstoff Comirnaty von BioNTech/Pfizer sieben Dosen gezogen werden. Voraussetzung ist allerdings, dass sieben vollständige Einzeldosen à 0,3 Milliliter aus einer Ampulle stammen. Die Mischung von Resten aus unterschiedlichen Ampullen ist verboten.

Das nordrhein-westfälische Ministerium für Gesundheit, Arbeit und Soziales (MAGS) bestätigte eine entsprechende Meldung des „Kölner Stadt-Anzeigers“. Laut MAGS bleibt die Nutzung von sieben Dosen pro Ampulle aber die Ausnahme.

Die europäische Zulassung durch die EMA sehe sechs Dosen pro Phiole vor. „Um diese Entnahme zu garantieren, erfolgt regelhaft aus technischen Gründen eine Überfüllung des Vials“, teilte das Ministerium auf Anfrage der „Ärzte Zeitung“ mit. Gelinge es dem verantwortlichen Pharmazeuten vor Ort, aus einer Ampulle eine vollständige siebte Impfdosis aufzuziehen, bestünden keine Bedenken, damit eine weitere Person zu impfen.

Nur neue Spritze, keine neue Kanüle

Bislang seien die verwendeten Kanülen nach jeder aufgezogenen Spritze entsorgt und erneuert worden, erläuterte das MAGS. In ihnen sei jedoch eine gewisse Restmenge enthalten. „Ab sofort muss nur noch die Spritze erneuert werden. Die Kanüle kann bei der Entnahme in einem Arbeitsgang für den gesamten Vorgang im Vial stecken bleiben.“ Die bislang entsorgten Restmengen blieben erhalten und könnten „unter gewissen Umständen“ zu einer weiteren siebten Impfdosis führen.

Nach Einschätzung des Ministeriums bleiben sechs Impfdosen pro Ampulle die Regel. „Auch das MAGS bleibt weiterhin bei dieser Berechnungsgrundlage.“ Es könne deshalb nicht davon ausgegangen werden, dass künftig regelhaft mehr Impfdosen zur Verfügung stehen. (iss)

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