COVID-Pandemie

Nordrhein-Westfalen und die Corona-Teil-Impfpflicht: Geprüft wird bis Mitte Juni

Bis zu 100.000 Beschäftigte im Gesundheitswesen könnten in NRW noch nicht vollständig gegen das Coronavirus geimpft sein. Auf die Gesundheitsämter kommt viel Arbeit zu.

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Düsseldorf. Das nordrhein-westfälische Gesundheitsministerium rechnet mit einer überschaubaren Zahl von Beschäftigten im Gesundheitswesen, die noch nicht über einen vollständigen Impfschutz verfügen. Von den rund 800 .000 bis eine Million Beschäftigten, bei denen ab 16. März die einrichtungsbezogene Impfpflicht greift, seien noch 50 .000 bis 100 .000 nicht vollständig immunisiert, teilte das Ministerium mit.

Es hat die Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen über die Umsetzung der Regelungen zur Impfpflicht informiert. Wenn Mitarbeitende keinen Nachweis über die Impfungen erbringen können oder Zweifel an der Echtheit des Nachweises besteht, müssen die Einrichtungen bis zum 31. März die Gesundheitsämter informiert haben.

Zugangsbeschränkungen im Einzelhandel fallen

Die Gesundheitsämter müssen dann mit den Betroffenen Kontakt aufnehmen und die Nachweise einfordern, sie können ärztliche Untersuchungen anordnen und im Bedarfsfall ein Betretungsverbot verhängen. Damit sich die Behörden jeweils eine Übersicht über die Versorgungslage vor Ort verschaffen können, haben sie bis zum 15. Juni Zeit, die Prüfungen abzuschließen.

Nordrhein-Westfalen hat auch die Coronaschutzverordnung angepasst. Die Zugangsbeschränkungen im Einzelhandel werden bereits zum 19. Februar aufgehoben, es gilt dort nur noch die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske. Auch die Kontaktbeschränkungen für Geimpfte und Genese entfallen am Samstag. (iss)

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