Auch bei unverheirateten Paaren

Rheinland-Pfalz fördert Kinderwunsch-Behandlung

Ungewollt kinderlose Paare erhalten in Rheinland-Pfalz zusätzlich zum Bund Fördermittel zur Kinderwunsch-Behandlung. Das gilt auch für lesbische Paare.

Veröffentlicht:

Mainz. Ab 1. März können ungewollt kinderlose Paare in Rheinland-Pfalz einen Antrag auf Fördergelder stellen, wenn sie sich einer Kinderwunsch-Behandlung unterziehen. Die Förderung erfolgt in Kooperation mit dem Bundesfamilienministerium nach einer Bundesrichtlinie.

Den Zuschuss sollen auch unverheiratete Paare erhalten. Ebenso können lesbische Paare gefördert werden, teilt das Gesundheitsministerium Rheinland-Pfalz mit.

Zuschüsse gibt es für die ersten vier medizinischen Behandlungen. Die Antragstellenden müssen in Rheinland-Pfalz leben und die Behandlung muss in Rheinland-Pfalz durchgeführt werden. Die Frau, die sich der medizinischen Behandlung unterzieht, darf nicht älter als 40 Jahre, der Partner nicht älter als 50 Jahre sein, erklärt das Ministerium.

„Ganz besonders freut es mich, dass wir als erstes Bundesland auch den Kinderwunsch von gleichgeschlechtlichen weiblichen Paaren, die krankheitsbedingt keine Kinder bekommen können, fördern werden. Ich finde, das ist ein klares Signal für eine gute und gleichberechtigte Zukunft“, erklärt die rheinland-pfälzische Gesundheitsministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler (SPD) zum Start des Förderprogramms. (ato)

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