Tarifkonflikt beigelegt

Unimedizin Mainz: 3000 Euro Ausgleich und stufenweise Gehaltserhöhungen

Die 7.300 nicht-ärztlichen Beschäftigten der Unimedizin Mainz erhalten eine Inflationsausgleichsprämie, eine Gehaltserhöhung in zwei Stufen und einen neuartigen pauschalen „Zukunftsbetrag“.

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Zwischen ver.di und der Universitätsmedizin Mainz hat es eine Tarifeinigung für die 7300 nicht-ärztlichen Beschäftigten gegeben.

Zwischen ver.di und der Universitätsmedizin Mainz hat es eine Tarifeinigung für die 7300 nicht-ärztlichen Beschäftigten gegeben.

© Claudia Nass / CHROMORANGE / picture alliance

Mainz. Der Tarifkonflikt zwischen ver.di und der Universitätsmedizin Mainz ist beendet. Beide Parteien einigten sich am Donnerstag in der fünften Tarifrunde. Demnach erhalten die rund 7.300 nicht-ärztlichen Beschäftigten im laufenden Jahr eine Inflationsausgleichsprämie von 3.000 Euro.

Ab Januar 2024 werden alle monatlichen Entgelte um einen Sockelbetrag von 200 Euro und weitere zwei Prozent erhöht. Zum 1. August 2024 ist dann eine weitere Erhöhung um vier Prozent vereinbart. Dieser Haustarifvertrag habe eine Laufzeit von 25 Monaten bis 31. Januar 2025, teilte die Universitätsmedizin am Donnerstag mit.

Als innovative Komponente bezeichnen die Tarifparteien einen „Zukunftsbetrag“. Dabei stellt die Universitätsmedizin Mainz ab Anfang kommenden Jahres allen Mitarbeitern ein steuerfreies monatliches Budget von bis zu 50 Euro zur Verfügung. Dieses kann frei für Angebote aus den Bereichen Nachhaltigkeit, Mobilität und Prävention genutzt werden.

„Vorreiterrolle“ beim Mobilitäts- und Präventionsbudget

„Mit diesem Tarifabschluss sind wir weiterhin im Wettbewerb um die besten Beschäftigten im Gesundheitswesen sehr gut aufgestellt“, teilte der Verhandlungsführer für die UM Main, Dr. Christian Elsner mit. Mit dem neuen Mobilitäts- und Präventionsbudget nehme man bundesweit eine „,Vorreiterrolle“ ein.

ver.di-Verhandlungsführer Frank Hutmacher hob hervor, dass die Vergütung der Auszubildenden überdurchschnittlich angehoben werden konnte. „Dazu konnten wir uns mit dem Arbeitgeber auf eine grundsätzliche, unbefristete Übernahme in ein Arbeitsverhältnis nach der Ausbildung verständigen.“ (eb)

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