Delegiertenversammlung

Wolfgang Ritter führt den bayerischen Hausärzteverband

Dr. Wolfgang Ritter ist neuer Vorsitzender des bayerischen Hausärzteverbands. Nach der Wahl von Markus Beier zum Bundesvorsitzenden war ein Führungswechsel nötig geworden.

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Dr. Wolfgang Ritter steht jetzt an der Spitze des bayerischen Hausärzteverbands.

Dr. Wolfgang Ritter steht jetzt an der Spitze des bayerischen Hausärzteverbands.

© Bayerischer Hausärzteverband

München. Dr. Wolfgang Ritter ist neuer Vorsitzender des bayerischen Hausärzteverbands. Er tritt die Nachfolge von Dr. Markus Beier an, der seit September Bundesvorsitzender des Verbands ist.

Ritter wurde am vergangenen Wochenende auf der Delegiertenversammlung des bayerischen Hausärzteverbands mit 98,6 Prozent der Stimmen gewählt. Er ist Facharzt für Allgemeinmedizin sowie Diplom-Biologe und in München niedergelassen. Zur neuen ersten stellvertretenden Vorsitzenden wählten die Delegierten Dr. Petra Reis-Berkowicz. Sie ist in Gefrees niedergelassen und verfügt als Vorsitzende der KBV-Vertreterversammlung sowie der Vertreterversammlung der KV Bayerns über reichhaltige berufspolitische Erfahrung. Zur zweiten stellvertretenden Vorsitzenden wurde Dr. Beate Reinhardt aus dem oberfränkischen Effeltrich gewählt.

Inflationsausgleich und Honorarplus gefordert

Einstimmig wurde der Leitantrag verabschiedet, den noch der alte Landesvorstand eingebracht hatte. Darin fordern die bayerischen Hausärztinnen und Hausärzte unter anderem einen vollumfänglichen Inflationsausgleich durch die Gesetzlichen Krankenkassen zur Sicherstellung des Praxisbetriebs. Zudem mahnen die Hausärzte ein Honorarplus an. Vorhaltepauschale, Ordinationsgebühr und Chronikerzuschläge im EBM und HZV müssten deutlich nach oben angepasst werden. „Die Gesetzlichen Krankenkassen werden aufgefordert, den jeweiligen Verghandlungspartnern ausreichende Angebote zu unterbreiten“, heißt es.

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Eindringlich warnten die Delegierten vor der zunehmenden Bedrohung ambulanter Strukturen durch von Kapitalinteressen geprägte Entwicklungen im Bereich der Medizinischen Versorgungszentren. Sie forderten das Bundesgesundheitsministerium sowie die Regierungsparteien auf, bis zum 31. März kommenden Jahres entsprechende gesetzliche Maßnahmen zu ergreifen. So sollte die Zahl der an MVZ tätigen Ärztinnen und Ärzte auf maximal 50 begrenzt werden. Das solle der Entwicklung einer marktbeherrschenden Stellung in einer Region und dem weiteren Verschwinden wohnortnaher ambulanter Strukturen vorbeugen. Die Gründungsbefugnis von Krankenhäusern für humanmedizinische MVZ müsse analog der Beschränkungen bei zahnmedizischen Versorgungszentren beschränkt werden, heißt es. (chb)

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