Arbeitskleidung G-String-Tanga
Es dürfte der heißeste Steuertip Australiens sein: Wer "Down Under" in der Sexindustrie beschäftigt ist, kann G-String-Tangas und andere Reizwäsche als Arbeitskleidung absetzen.
Gleitmittel, Kondome, Vibratoren - sofern sie dem Einkommenserwerb dienen - dürfen ebenfalls geltend gemacht werden, heißt es in einem Merkblatt der Steuerbehörden, aus dem die australische Nachrichtenagentur AAP am Freitag zitierte.
Bei Besuchen im Fitness-Studio, um den Körper in Schuß zu halten, hört den Angaben zufolge die Toleranz des Staats jedoch auf, wie auch bei Ausgaben für Make-up und Frisuren, sofern sie nicht für Bühnenauftritte nötig sind.
Dagegen verschließen sich Australiens Steuerbehörden auch beim ältesten Gewerbe der Welt nicht dem allgemeinen Trend zur Heimarbeit: Wer für seine Kundschaft zu Hause ein Séparée eingerichtet hat, kann die Kosten einreichen. (dpa)