Malaria-Risiko berechtigt zur Kündigung

Veröffentlicht:

NEU-ISENBURG (pei). Wird ein Schüler bei einem Gastschulaufenthalt entgegen der Zusicherung des Veranstalters in einem Malaria-Risikogebiet untergebracht, können die Eltern den Vertrag kündigen. Das hat das Oberlandesgericht Köln entschieden. Ein Schüler wollte ein Jahr in Südafrika verbringen, die Zielregion war nach Angaben der Gastschulorganisation ein Niedrigrisikogebiet für Malaria. An Ort und Stelle zeigte sich jedoch, dass dies nicht der Wahrheit entsprach. Die Malaria-Gefahr stellt nach Ansicht des Gerichts einen Mangel des Gastschulvertrags dar und berechtigt zur Kündigung, wenn nicht umgehend eine andere Unterbringung angeboten wird. Gastschulaufenthalte unterliegen ähnlich wie Pauschalreisen dem Reisevertragsrecht.

Urteil des Oberlandesgerichts Köln, Az.: 16 U 11/07

Jetzt abonnieren
Schlagworte:
Mehr zum Thema
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Sie fragen – Experten antworten

Perianale Herpesinfektion: Bietet sich da eine Impfung an?

Lesetipps
Kommunikationsexperte Sven Blumenrath

© Michaela Schneider

Gegen unerwartete Gesprächssituationen gewappnet

Tipps für MFA: Schlagfertigkeit im Praxisalltag