TIPP DES TAGES

Neue Obergrenze für Jobsharer

Veröffentlicht:

Ärzte, die eine Jobsharing-Praxis betreiben, sollten am besten noch in diesem Jahr die Anhebung ihrer Punktzahlobergrenze beantragen. Grund dafür ist, dass durch den EBM 2008 bei etlichen Fachgruppen die Punktbewertungen für Einzelleistungen erhöht werden.

Damit werden die bisherigen Obergrenzen für Jobsharing-Praxen unzutreffend, die ja noch auf den niedrigeren Bewertungen des alten EBM beruhen. KVen und Krankenkassen können für die Praxen zwar die Neuberechnung der Obergrenzen beantragen, sie müssen aber nicht. Dagegen ist eine Neubestimmung durchzuführen, wenn die Jobsharing-Praxen selber dies beantragen. Der Antrag ist an den zuständigen Zulassungsausschuss zu richten.

Schlagworte:
Mehr zum Thema

Weit weg von WHO-Zielen

hkk-Daten zeigen laue HPV-Impfquoten

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Kommunikation und Datenschutz

Neue Perspektiven für IT in der Praxis

Lesetipps
Ulrike Elsner

© Rolf Schulten

Interview

vdek-Chefin Elsner: „Es werden munter weiter Lasten auf die GKV verlagert!“