TIPP DES TAGES

So retten Pendler die Pauschale

Veröffentlicht:

Ab sofort können Ärzte und Praxismitarbeiter wieder die alte Pendlerpauschale steuerlich geltend machen - und zwar vom 1. Kilometer an. Das hat das Bundesverfassungsgericht beschlossen.

Die meisten Pendler zwischen Wohnort und Praxis müssen gar nichts unternehmen, um ihre Nachzahlungen vom Finanzamt zu erhalten. Denn die Steuerbescheide für 2007 sind in diesem Punkt vorläufig erlassen worden.

Wer in seiner Steuererklärung 2007 keine Angaben zur Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte gemacht hat, kann dies dem Finanzamt mitteilen, das dann die Änderung der Steuerfestsetzung für 2007 veranlasst. Dafür reicht ein formloses Schreiben oder ein Anruf beim Finanzamt.

Mehr zum Thema

Kolumne „Aufgerollt“ – No. 16

Zeitenwende

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Referentenentwurf

Lauterbachs Klinikreform: Lob von den Uniklinika und Prügel aus den Ländern

Gastbeitrag zur Kardioonkologie

Herzinsuffizienz zieht Komorbiditäten an

Lesetipps
Eine warme Beleuchtung sorgt im Empfangsbereich für eine angenehme Atmosphäre.

© Javier De La Torre / Westend61 / picture alliance

Praxiseinrichtung

Licht an! Die richtige Beleuchtung in der Arztpraxis