Cannabis-Legalisierung

Verkäufer sollen Cannabis-Süchtige erkennen

Bundesjustizminister Marco Buschmann plant für Anbieter von Cannabis zu Genusszwecken einen Sachkundenachweis. So sollen sie auch Suchtkranke erkennen können. Wann die kontrollierte Abgabe starten soll, ist noch unklar.

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Laut Bundesjustizminister Marko Buschmann sollen Verkäufer der Droge künftig in der Lage sein, über Risiken Auskunft zu geben und damit Suchtkranke unterstützen.

Welche Nebenwirkungen hat der Genuss von Cannabis? Laut Bundesjustizminister Marko Buschmann sollen Verkäufer der Droge künftig in der Lage sein, über Risiken Auskunft zu geben und damit Suchtkranke unterstützen.

© Mathieu Herduin / PHOTOPQR / LA NOUVELLE REPUBLIQUE / picture alliance

Berlin. Wer Cannabis zu Genusszwecken verkaufen will, muss nach den Vorstellungen von Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) Kenntnisse über die Droge und damit verbundene Risiken nachweisen.

Das von SPD, Grünen und FDP im Koalitionsvertrag vereinbarte Ziel sei klar: „Für erwachsene Menschen soll es legal möglich sein, in lizenzierten Geschäften Cannabis zu kaufen“, sagte der Minister der Deutschen Presse-Agentur. Das könnten beispielsweise Apotheken sein, „aber wir werden den Kreis möglicherweise auch weiter ziehen“.

Eine Voraussetzung könnte eine „erforderliche Sachkunde des Verkaufspersonals sein“. Dadurch würden die Verkäufer und Verkäuferinnen in die Lage versetzt, „Auskünfte über die Produkte zu erteilen und riskantem Cannabiskonsum, insbesondere bei erkennbar Suchtkranken, entgegenzuwirken“.

Schulung des Personals als Voraussetzung für den Verkauf

Für eine Schulung des Personals als Voraussetzung für eine Verkaufslizenz sprach sich auch der Geschäftsführer des noch jungen Branchenverbandes Cannabiswirtschaft, Jürgen Neumeyer, aus. Er sagte, wer den Schwarzmarkt nicht wolle, müsse dafür sorgen, dass der Weg bis zur nächsten lizenzierten Verkaufsstelle auch in ländlichen Gebieten nicht zu weit sei.

Auf die Frage, wann mit dem Beginn der kontrollierten Abgabe als Genussmittel zu rechnen sei, antwortete Buschmann: „Bei Änderungen im Betäubungsmittelgesetz ist das Bundesgesundheitsministerium federführend. Und für jeden ist im Moment erkennbar, dass das Ministerium und der neue Minister, Karl Lauterbach, jetzt mit der Pandemie-Bekämpfung alle Hände zu tun hat.“

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Für ihn als Justizminister sei klar: „wenn es Shops gibt, die Cannabis legal verkaufen dürfen, dann muss es auch Produzenten geben, die das legal anbauen und vertreiben dürfen“. Bis zu einer im Gesetz festzulegenden Höchstgrenze müsse dann für Erwachsene auch der Besitz legal sein. Und Cannabis werde „irgendeiner Form der Besteuerung unterliegen, wie andere Konsumprodukte auch“.

Kein Ende des Schwarzmarktes

Einen Schwarzmarkt werde es sicher weiterhin geben, so wie es ihn beispielsweise für unversteuerte Zigaretten gebe. Das von Gegnern der Legalisierung gelegentlich vorgebrachte Argument, viele Konsumenten würden weiterhin beim Drogendealer kaufen, da er Cannabis unversteuert billiger anbieten könne, ließ der FDP-Politiker nicht gelten. Er gab zu bedenken, „dass in die Preiskalkulation des Dealers auf der Straße auch das Risiko der Strafverfolgung einbezogen werden dürfte“.

Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) hatte die Bundesregierung kürzlich aufgefordert, ihre Pläne zur Legalisierung von Cannabis zu überdenken. Der Konsum von Cannabis dürfe nicht verharmlost werden. Zu den Risiken zählten neben der Gefahr der Abhängigkeit und psychischen Erkrankungen auch negative Auswirkungen auf das Gedächtnis sowie auf Lern- und Denkleistungen.

Für medizinische Zwecke kann Cannabis heute schon genutzt werden. Apotheken haben seit einigen Monaten die Möglichkeit, Medizinalhanf anzubieten.

Im Juli vergangenen Jahres hatte die beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) eingerichtete Cannabisagentur mit dem Produktverkauf begonnen. (dpa)

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