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„ÄrzteTag“-Podcast

25 Jahre ICD-10: Haben die Hausärzte ihren Frieden mit der Kodierung gemacht, Dr. Claus?

Vor einem Vierteljahrhundert wurde die Pflicht eingeführt, nach ICD-10 kodierte Diagnosen in AU-Bescheinigungen und KV-Abrechnungen zu übernehmen. Im „ÄrzteTag“-Podcast erläutert Hausarzt Dr. Christoph Claus die Folgen für die Praxis bis heute.

Hauke GerlofVon Hauke Gerlof Veröffentlicht:

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Lässt sich ein komplexes Krankheitsgeschehen einfach so auf einen fünfstelligen Schlüssel reduzieren? Und lässt sich so nachvollziehbar über alle Ärztinnen und Ärzte und über alle Patientinnen und Patienten hinweg das Krankheitsgeschehen der Bevölkerung transparent und vergleichbar machen? Vor diesen Fragen standen vor 25 Jahren die Hausärztinnen und Hausärzte, als die ICD-10, die Internationale Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme, für Vertragsärzte verpflichtend eingeführt wurde.

Im „ÄrzteTag“-Podcast erinnert Dr. Christoph Claus, Hausarzt in Grebenstein in Nordhessen, an die Zeit, als die Kodierpflicht vor 25 Jahren ins SGB V aufgenommen wurde. Bis der Paragraph 295 in Form der ICD-10 über die „German Modification“ (GM) in der täglichen Dokumentationsarbeit wirksam wurde, vergingen damals nochmals einige Jahre, was auch einem gewissen Widerwillen auf Seiten der Ärztinnen und Ärzte geschuldet war, die gewohnt waren, die Krankheiten im Klartext zu dokumentieren.

Warum ein einheitliches Kodiersystem auch Vorteile hat

Claus beschreibt auch die Vorteile des einheitlichen Kodiersystems, zum Beispiel, dass zuweisende Ärzte und ihre Kolleginnen und Kollegen in der Klinik dieselbe „Sprache“ nutzten und die Diagnosenschlüssel aus den Arztbriefen in die eigene Kartei übernommen werden konnten.

Im Gespräch lässt der Hausarzt nochmals die Zeit der Einführung der ICD-10 und des ersten Versuchs einer Einführung von Kodierrichtlinien Revue passieren, der damals am Widerstand vor allem der Hausärzte gescheitert war. Die Begründung schon damals: eine drohende zeitliche Überlastung der Praxen. Auch die Verknüpfung der Diagnosenverschlüsselung mit dem Arzthonorar und die Bedürfnisse der Krankenkassen, von einer guten Verschlüsselung über den morbiditätsbedingten Risikostrukturausgleich mehr Mittel zu mobilisieren, kommen zur Sprache.

Claus erläutert aber auch, wofür die ICD-10-Schlüssel in guten Praxisverwaltungssystemen genutzt werden können, zum Beispiel für Suchläufe, um Regresse für Medikamentenverordnungen zu vermeiden. Nicht zuletzt erläutert Claus, warum bis heute in manchen Fällen ein Spickzettel mit den wichtigsten ICD-10-Schlüsseln schneller helfen kann als der beste Thesaurus in einem Praxisverwaltungssystem.

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