Medizinischer Dienst

37 Prozent Beanstandungen bei Kontrollen zu Klinik-Notfallstrukturen

G-BA veröffentlicht ersten Bericht über Qualitätskontrollen des Medizinischen Dienstes in Krankenhäusern. Erhebliche Verstöße gab es nicht, aber an einigen Stellen Verbesserungsbedarf.

Veröffentlicht:

Berlin. Erstmals hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) einen Bericht des Medizinischen Dienstes (MD) Bund über den Umfang und die Ergebnisse der Qualitätskontrollen des MD in Krankenhäusern auf seiner Website veröffentlicht. Dieser erste Bericht betrifft das Jahr 2021, in dem zahlreiche Corona-Sonderregelungen zu Qualitätsanforderungen galten. MD-Qualitätskontrollen fanden nur von Juli bis November statt; über sieben Monate waren sie vollständig ausgesetzt.

Kontrolliert wurde vom MD die Einhaltung folgender Strukturqualitätsvorgaben:

  • Regelungen zu einem gestuften System von Notfallstrukturen in Krankenhäusern
  • Qualitätssicherungs-Richtlinie Früh- und Reifgeborene
  • Qualitätssicherungs-Richtlinie zum Bauchaortenaneurysma
  • Richtlinie zu minimalinvasiven Herzklappeninterventionen

Trotz der Pandemie-Einschränkungen konnte der MD 301 dokumentierte Vor-Ort-Kontrollen durchführen. Allesamt waren angekündigt; die meisten davon (264) betrafen Stichprobenkontrollen zu den Notfallstrukturen. Hier gab es über ein Drittel (37 Prozent) Beanstandungen. Besonders häufig betrafen sie nicht eingehaltene Anforderungen an die Stufe 1 (Basisnotfallversorgung, 44,5 Prozent der geprüften Einrichtungen erfüllten die Anforderungen nicht vollständig) sowie an die Stufe 2 (Erweiterte Notfallversorgung, 48,8 prozent erfüllten die Anforderungen nicht vollständig). Gründe für die Nichterfüllung waren unter anderem nicht ausreichende Belege für die schnelle Verfügbarkeit von Fachärztinnen oder Fachärzten.

Kontrollen wegen Corona-Maßnahmen eingeschränkt

Neben den Stichprobenprüfungen zu Notfallstrukturen konnten aufgrund der Einschränkungen nur 37 anlassbezogene Kontrollen bei der Versorgung von Frühgeborenen sowie zur Behandlung des Bauchaortenaneurysmas und zu minimalinvasiven Herzklappeninterventionen durchgeführt werden. Davon entfielen 32 Kontrollen auf die Behandlung des Bauchaortenaneurysmas, wobei es 21,9 Prozent Beanstandungen gab. Sie betrafen vor allem die fehlende durchgängige Präsenz und schnelle Verfügbarkeit bestimmter fachqualifizierter Ärztinnen, Ärzte und Pflegekräfte. Bei den Kontrollen zur Versorgung von Frühgeborenen und der Durchführung von minimalinvasiven Herzklappeninterventionen wurden die Strukturvorgaben zu 100 Prozent erfüllt.

Die Kooperationsbereitschaft der Kliniken wurde vom MD als überwiegend sehr gut bezeichnet; erhebliche Verstöße gab es gar nicht. (eb)

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