Erlass der Ministerin

AOK Bayern muss HzV-Vertrag umsetzen

Die bayerische Gesundheitsministerin Huml hat ihre Drohung wahr gemacht: Sie zwingt die AOK Bayern per Anordnung nun dazu, den geschiedsten Hausarztvertrag umzusetzen. Doch die Kasse bleibt hart.

Florian StaeckVon Florian Staeck Veröffentlicht:
Bayerns Gesundheitsministerin Melanie Huml greift im HzV-Streit durch.

Bayerns Gesundheitsministerin Melanie Huml greift im HzV-Streit durch.

© Sven Hoppe / dpa

MÜNCHEN. Der Konflikt um den AOK-Hausarztvertrag in Bayern spitzt sich zu: Das bayerische Gesundheitsministerium fordert die Kasse in einer Anordnung nun auf, den per Schiedsspruch festgesetzten Hausarztvertrags sofort umzusetzen - rückwirkend zum 1. April.

Aus Sicht der bayerischen Gesundheitsministerin Melanie Huml ist die Schuldfrage klar verteilt: "Die AOK hat trotz intensiver Vermittlungsversuche des Gesundheitsministeriums auf ihren Maximalpositionen beharrt."

Das Ministerium habe den Schiedsspruch geprüft und konnte keine "offensichtliche Rechtswidrigkeit" der Vertragsinhalte feststellen, berichtete Huml. Sie bezeichnete die Weigerung der AOK, den Vertrag umzusetzen, als "einmaligen Vorgang".

Dadurch werde das Prinzip der Selbstverwaltung in Frage gestellt: "Dann wären letzlich staatliche Vorgaben unumgänglich, um eine medizinische Versorgung der Versicherten sicherzustellen", warnte Huml.

Kasse bleibt bei ihrer alten Rechtsposition

Davon zeigte sich die AOK völlig unbeeindruckt. Die Kasse habe die Möglichkeit, binnen eines Monats eine Anfechtungsklage beim Landessozialgericht (LSG) zu erheben, teilte eine Sprecherin mit.

Offen blieb auch, ob die AOK sich im Zuge eines einstweiligen Rechtsschutzverfahrens gegen die Anordnung zur Wehr setzen wird.

Das Gesundheitsministerium teilte mit, man werde gegebenenfalls die LSG-Entscheidung abwarten.

Bestätigen die Richter aber die Anordnung, "sollte davon auszugehen sein, dass die AOK diese Verpflichtung auch umsetzt", sagte ein Sprecher.

Am Freitag blieb die Kasse bei ihrer alten Rechtsposition: Der geschiedste Vertrag sei unvollständig und in Teilen rechtswidrig, sagte eine Sprecherin.

Die Schiedsperson, die den Vertrag Ende 2014 festgelegt hat, habe zentrale Vertragsbestandteile vor allem zur Vergütung nicht festgelegt.

Als Folge würde die Kasse "wettbewerbswidrig benachteiligt" und müsste mit jährlichen Mehrausgaben von 200 Millionen Euro rechnen, wenn 1,4 Millionen Versicherte in der HzV eingeschrieben wären.

Eilantrag beim Sozialgericht eingereicht

Unklar blieb, wie die AOK die Mehrbelastung konkret beziffern kann, wenn wichtige Vergütungsregeln fehlen. Huml machte indessen klar, dass der Streit über einzelne Vergütungsfragen die Rechtswirksamkeit des Hausarztvertrags nicht mindere.

Die AOK hofft indes, durch ihren Eilantrag beim Sozialgericht München den Schiedsspruch aushebeln zu können. "Dann wäre der Weg frei für neue Verhandlungen über die nächste Generation der Hausarztverträge."

Das Gesundheitsministerium signalisierte, Huml sei "jederzeit bereit, wieder moderierend tätig zu werden".

Der Sprecher zeigte sich, zumal nach dem Eilantrag der AOK gegen den geschiedsten Hausarztvertrag skeptisch, da bei der Kasse "keinerlei Bereitschaft zu weiteren Verhandlungen zu erkennen" sei.

Dr. Dieter Geis, Vorsitzender des bayerischen Hausärzteverbands, gab sich in einem Mitgliederrundschreiben befriedigt: "Staatsministerin Huml hat damit Wort gehalten und ihren Ankündigungen beim Bayerischen Hausärztetag Mitte April in Würzburg Taten folgen lassen."

Er forderte die AOK erneut auf, "ihre Blockadehaltung aufzugeben und mit dem Hausärzteverband den HzV-Vertrag konstruktiv umzusetzen".

Lesen Sie dazu auch den Kommentar: Humls stumpfes Schwert

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