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Baden-Württemberg

AOK und MEDI ziehen Bilanz: Bessere Herzversorgung im Selektivvertrag

Viele Leistungserbringer im Rest der Republik blicken neidvoll auf das, was der Ärztebund MEDI und die AOK Baden-Württemberg seit Jahren vormachen: Gute ambulante Medizin ohne Budget.

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Den Partnern der kardiologischen Selektivversorgung liegen auch Hinweise zur Verordnungssicherheit am Herzen.

Den Partnern der kardiologischen Selektivversorgung liegen auch Hinweise zur Verordnungssicherheit am Herzen.

© Robert Kneschke / stock.adobe.com

Stuttgart. Dass die hausärztliche Selektivversorgung nicht nur Leistungserbringern mehr in die Kassen spült, sondern auch in Sachen Patient Outcomes besser als die Regelversorgung abschneidet, ist bekannt. In Baden-Württemberg, wo KV und AOK die HzV zuerst auf breiter Front zu etablieren vermochten, wird jetzt, im 15. Jahr, Bilanz auch für den angeflanschten Facharztvertrag zur Herzversorgung gezogen. Und die fällt geradezu überschwänglich aus.

„Eine bessere Versorgungssteuerung basierend auf passgenauen regionalen Strukturen mit strukturierten Therapiepfaden für relevante Indikationsbereiche“, so Johannes Bauernfeind, Vorstandsvorsitzender der AOK Baden-Württemberg, führe „nachhaltig zu Qualitätsvorteilen bei geringeren Kosten“. Der Vertrag werde auch noch „in den nächsten zehn Jahren Vorreiter in der ambulanten Kardiologie Deutschlands sein“.

„Verbindliche Steuerung“

Pro Quartal werden den Angaben zufolge fast 60.000 Patientinnen und Patienten versorgt. Eine vom Innovationsfonds geförderte Evaluation habe „signifikant höhere Überlebensraten bei chronischer Herzinsuffizienz und KHK belegt“. Bereits nach zweijähriger Laufzeit hätten sich der fachärztlichen Selektivversorgung 267 vermiedene Todesfälle bei herzinsuffizienten und 343 bei KHK-Patienten zurechnen lassen.

Außerdem traten, heißt es weiter, „deutlich weniger Klinikaufenthalte und Liegezeiten“ im Vergleich zur Kontrollgruppe unter Regelversorgung auf. Effekte, die laut Studie vor allem „auf verbindliche Versorgungssteuerung, intensivere Patientenbetreuung, die Optimierung der Arzneimitteltherapie und höhere Qualitätsanforderungen an die beteiligten 246 Ärztinnen und Ärzte und ihre Angestellten“ zurückzuführen seien.

Budgetiert wird nicht

Dr. Norbert Smetak, Vorsitzender des ärztlichen Vertragspartners MEDI und selbst niedergelassener Kardiologe, hebt die zufriedenstellende betriebswirtschaftliche Dimension der Allianz hervor: „Anders als im Kollektivvertrag wird jeder Behandlungsfall vergütet, was eine dauerhaft intensivere ambulante Versorgung ermöglicht.“ Dabei kann auch leistungsseitig von Schmalspurmedizin keine Rede sein. Die Liste der Diagnose- und Therapieverfahren, mit denen über das sonst ambulant Übliche hinausgegangen wird, ist lang.

Unter anderem wurde etwa 2012 – „bundesweit erstmalig“ – vertraglich vereinbart, Ereignisrekorder zur Herzrhythmuskontrolle zu implantieren. 2017 folgte die Kostenträgerfreigabe für implantierbare Kardioverter-Defibrillatoren (ICD) sowie die kardiale Resynchronisationstherapie. Und seit vergangenem Jahr fänden ausdrücklich auch geschlechterspezifische Aspekte der Herzversorgung im Selektivvertrag Berücksichtigung. (cw)

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