AOK will Hausarzt- und Facharztverträge verknüpfen

Deutschlands größter Kassenverbund, die AOK, sieht sich beim selektiven Kontrahieren in der "Vorreiterrolle". Auch künftig will die Kasse das Instrument konsequent nutzen.

Thomas HommelVon Thomas Hommel Veröffentlicht:
Mit Geschick den passenden Versorgungspartner herauspicken.

Mit Geschick den passenden Versorgungspartner herauspicken.

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BERLIN. Um die Versorgung seiner rund 25 Millionen Versicherten weiter zu verbessern, will Deutschlands größter Krankenkassenverbund, die AOK, Hausarztverträge und Selektivverträge mit Fachärzten miteinander verknüpfen. Ziel sei eine "gut verzahnte Behandlung", sagte der Chef des AOK-Bundesverbandes, Dr. Herbert Reichelt, auf einer Fachtagung der Kasse in Berlin.

Die hausarztzentrierte Versorgung stelle eine gute Basis dar, um AOK-Versicherte, die eine weitergehende fachärztliche Behandlung benötigen, zeitnah Zugang zu einem Facharzt zu ermöglichen. Eine leitliniengerechte und strukturierte Diagnose bestimmter Erkrankungen könne durch die Verknüpfung von Hausarztverträgen und Selektivverträgen mit Fachärzten befördert werden. Als Beispiele führte Reichelt die beiden Indikationen Rheuma und Depressionen an. Die Versorgung dieser Patientengruppen weise noch immer erhebliche Mängel auf. Betroffene müssten häufig viele Monate auf einen Facharzttermin warten, häufig sei die Diagnose ungenügend. Mit Hilfe selektiver Verträge wolle die AOK solche Versorgungsprobleme aufgreifen und nach Möglichkeit beseitigen.

Der stellvertretende Vorstandsvorsitzende der AOK Baden-Württemberg, Dr. Christopher Hermann, sagte, Voraussetzung für den erfolgreichen Abschluss von Selektivverträgen sei, dass die Vertragspartner managementfähig seien und obendrein eine "Affinität zur Informationstechnologie" besäßen. Hermann stütze sich dabei auf Erfahrungen der AOK Baden-Württemberg mit dem dortigen Hausarztvertrag. Dieser sei eine "freiwillige Angelegenheit", betonte Hermann. "Das ist wie bei Wahlen: Entweder man geht hin oder nicht."

Der Vorsitzende des Sachverständigenrats im Gesundheitswesen, Professor Eberhard Wille, sagte, der Vertragswettbewerb im Gesundheitswesen sei "kein Ziel an sich", sondern ein Mittel, um die Versorgung besser und effizienter zu machen.

Die rechtlichen Rahmenbedingungen böten den Kassen derzeit genug Optionen, um Selektivverträge abschließen zu können. "Es gibt ein breites Spektrum an Versorgungsformen, wo ein selektives Kontrahieren möglich ist", unterstrich der Gesundheitsweise. Wille wies darauf hin, dass Selektivverträge größeren Erfolg zeitigen, wenn den Leistungserbringer positive Anreize geboten würden. Dazu gehöre etwa eine attraktive Vergütung.

Kritisch äußerte sich Wille zum Paragrafen 73b. Dieser entspreche weder den Kriterien eines Kollektiv-, noch denen eines Selektivvertrages. Selektivverträge beruhten immer auf Vertragsfreiheit. "Das bedeutet aber auch die Freiheit, keinen Vertrag abzuschließen", so Wille. Die Kassen sollten aus freien Stücken Hausarztverträge eingehen. "Es besteht keine Notwendigkeit, sie dazu zu zwingen, solche Verträge anzubieten."

In der Ärzteschaft wächst derweil der Widerstand gegen die Pläne der schwarz-gelben Regierung, die Auswirkungen des Paragrafen 73b bis ins Jahr 2012 hinein beobachten zu wollen. Sein Verband werde jedenfalls "nicht so lange zuschauen, wie durch die einseitige Monopolstellung eines Verbandes in der hausärztlichen Versorgung bewährte und für die flächendeckende Versorgung unserer Bevölkerung unverzichtbare Strukturen zerschlagen werden", erklärte der Vorsitzende des Hartmannbundes, Professor Kuno Winn, am Freitag in Berlin. Bleibe der Paragraf 73b in seiner jetzigen Form bestehen, dann werde damit der "Untergang des kollektiven Vertragsmodells politisch besiegelt". Das Kollektivvertragssystem habe sich aber - trotz mancher Schwächen - bewährt, so Winn.

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