Neue digitale Angebote
AU-Bescheinigungen online an die AOK Plus schicken
DRESDEN. Bescheinigungen über die Arbeitsunfähigkeit können bei der AOK Plus nun auch online eingereicht werden. Wie die Kasse in Dresden mitteilte, können Versicherte ihre Krankschreibung einscannen oder abfotografieren und die Bilddatei im Internet hochladen. Außerdem können bei der Kasse im Internet ab sofort Gutscheine für die Teilnahme an Gesundheitskursen angefordert werden.
Die Kasse übernimmt für ihre Versicherten die Kosten für bis zu zwei Gesundheitskurse pro Jahr. Eine Datenbank mit Angeboten zur Primärprävention wird ebenfalls online bereitgestellt. Das Portal ist unter https://plus.meine.aok.de erreichbar, alle Versicherten können sich dort mit ihrer Versichertennummer registrieren. Dies wird bisher von 130.000 Menschen genutzt. (sve)




![Chronischer Schmerz: Digitalisierung hält Einzug Muster 16. DiGA-Verordnungen sind als „Gebühr frei“ zu kennzeichnen (1). Im BVG-Feld (2) steht eine „6“, wenn nach Bundesversorgungs- oder -entschädigungsgesetz Anspruch auf die Verordnung besteht. Im Verordnungsfeld (3) darf maximal eine DiGA verordnet werden. Anzugeben sind „Digitale Gesundheitsanwendung“, die PZN und der Name der jeweiligen DiGA [7]. Pfizer Deutschland GmbH](/Bilder/Muster-16-DiGA-Verordnungen-sind-als-Gebuehr-frei-zu-209550.jpg)


