Kommentar
AU per Telefon – Signal für Unterstützung
AU-Bescheinigung per Telefon? KBV und Kassen haben ihre Hausaufgaben gemacht. Jetzt sind die Unternehmen gefragt.
Veröffentlicht:Der Beschluss des GKV-Spitzenverbandes und der KBV, dass Praxen Patienten in der Corona-Krise auch nach telefonischem Kontakt krankschreiben dürfen, ist vor allen Dingen als Signal für die Öffentlichkeit zu werten: Arztpraxen sind überlastet und benötigen Unterstützung, um die vielen Patienten vernünftig zu versorgen. Denn ob die Maßnahme tatsächlich greift, bleibt abzuwarten.
Schließlich wird die Zeit der Ärzte nicht mehr und auch ein telefonischer Kontakt mit der Abklärung, „Liegen Atemwegsbeschwerden vor? Könnte es sich um einen Corona-Patienten handeln?“, nagt an der Arztzeit – auch wenn leicht erkrankte Patienten dann nicht mehr das Wartezimmer verstopfen.
Aus rein betriebswirtschaftlicher Sicht ist es jedenfalls keine Maßnahme, die Praxen begrüßen dürften - das Gegenteil ist der Fall. Die Abrechnung der GOP 01435 und der Versandpauschale für das Versenden der AU an den Patienten ist kein gutes Geschäft. Kassen und KBV haben jedenfalls in dieser Situation ihre Hausaufgaben gemacht. Zur echten Entlastung der Praxen sind jetzt jedoch Unternehmen gefordert, die ihren Mitarbeitern vertrauen und ihnen erlauben, auch ohne AU-Bescheinigung ein paar Tage zu Hause zu bleiben. Das würde zu einer echten Entlastung der Ärzte führen.
Schreiben Sie der Autorin: anke.thomas@springer.com