Aktueller Bericht

GBA: 1088 Anträge zur Erbringung einer Zweitmeinung gestellt

Die KBV hat die Zweitmeinungsanträge bis Juni 2020 ausgewertet: Besonders häufig wurde eine Genehmigung als zweitmeinender Arzt für Hysterektomien nachgefragt. Der Großteil der Anträge ist von den Kassenärztlichen Vereinigungen bewilligt worden.

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Berlin. Seit Inkrafttreten der Zweitmeinungsrichtlinie für drei Indikationen im Dezember 2018 wurde bis Juni vergangenen Jahres 1088 mal ein Antrag auf Erbringung dieser Leistung von Ärzten gestellt. Mehr als die Hälfte aller Anträge – 566 – betrafen dabei Hysterektomien. 284 mal beantragten Ärzte, als Zweitmeiner für Tonsillektomien tätig werden zu dürfen, 238 mal für Schulterarthroskopien.

Seit 2020 können GKV-Versicherte auch eine Zweitmeinung vor einer Implantation von Knieendoprothesen einholen. Diese Indikation ist aber in dem jetzt erstmals von der KBV erstellten und vom Gemeinsamen Bundesausschuss (GBA) veröffentlichten Bericht noch nicht enthalten.

Fehlende Weiterbildungs- oder Lehrbefugnis häufigster Ablehnungsgrund

Der weitaus größte Teil der Anträge auf Genehmigung zum Zweitmeinungsverfahren wurde positiv beschieden. Abgelehnt wurden 21 Anträge bei Tonsillektomien, 64 bei Hysterektomien und 10 bei Schulterarthroskopien. Häufigster Grund für eine Ablehnung war die fehlende Weiterbildungs- oder Lehrbefugnis des Arztes. „Interessenkonflikte oder keine ausreichende Unabhängigkeit der Antragsteller tauchten in der Untersuchung hingegen kein einziges Mal als Grund für eine Ablehnung auf“, heißt es beim GBA. Anträge auf Genehmigung der Leistungserbringung wurden zum überwiegenden Teil von Vertragsärzten gestellt. Nur 61 Anträge kamen von Krankenhausärzten und zwei von Privatärzten.

Ärzte, die eine Zweitmeinung abrechnen wollen, müssen die in der entsprechenden Richtlinie festgelegten besonderen eingriffsspezifischen Qualifikationen nachweisen. Die Genehmigungen, diese Leistungen abzurechnen, erteilen die Kassenärztlichen Vereinigungen. (chb)

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