"flexidoc"

Ärztliches Vater-Tochter-Modell in Niedersachsen am Start

Der Seniordoktor stellte einen Nachwuchsarzt in Teilzeit ein, damit er am Ende seines Berufsweges seine Stundenzahl verringern kann - ein Modell der KV Niedersachsen. Doch es kommt zäh in die Gänge.

Veröffentlicht:
Vater und Tochter: Katrin Erdmann steigt bei Dr. Wolfgang Otto ein.

Vater und Tochter: Katrin Erdmann steigt bei Dr. Wolfgang Otto ein.

© KVN

WOLFSBURG. Das Projekt "flexidoc" der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen (KVN) und der Stadt Wolfsburg ist mit der Eröffnung der ersten flexidoc-Praxis an den Start gegangen.

Der Oberbürgermeister der Stadt Wolfsburg, Klaus Mohrs, und der KVN-Vorstandsvorsitzende Mark Barjenbruch eröffneten gemeinsam die erste "flexidoc"- Praxis in Niedersachsen.

Bei der Vorbereitung der ersten Praxis zeigte sich allerdings: Es ist schwer, Seniorärzte und noch schwerer, Juniorärzte zu finden.

Bei flexidoc werden junge Ärzte in Teilzeit, mit flexiblen Arbeitszeiten und ohne wirtschaftliches Risiko von einem niedergelassenen "Seniorarzt" angestellt. In Wolfsburg geschieht dies in Form eine Vater-Tochter-Modells.

Katrin Erdmann, die im kommenden Frühjahr ihre Weiterbildung zur Allgemeinmedizinerin abschließen wird, steigt in die Praxis ihres Vaters, Dr. Wolfgang Otto ein. Der Senior kann dafür kürzer treten.

Stadt Wolfsburg unterstützt das Projekt

Er kann am Ende seines beruflichen Weges allmählich seine Stundenzahl verringern und findet im Kreis der angestellten Ärztinnen vielleicht sogar eine potenzielle Nachfolgerin.

Die Stadt Wolfsburg unterstützt das Projekt mit der Garantie eines Kindergartenplatzes für den Nachwuchs der Juniorpartner.

Erdmann kann ihre halbe Stelle frei auf die Woche verteilen und findet nebenher besser Zeit für ihre beiden kleinen Kinder. Weitere Ärztinnen in Teilzeit sollen Otto folgen.

Ein wichtiger Schritt für die medizinische Versorgung in und um Wolfsburg, meint die KVN. Noch 22,5 Niederlassungs-Möglichkeiten für Hausärzte bietet die Stadt.

"Es war gar nicht so einfach, Interessenten für das Modell zu finden", berichtet die Koordinatorin von flexidoc, Katharina Nünemann der "Ärzte Zeitung".

Die KV hat alle Hausärzte ab 59 Jahre zu eine Informationsveranstaltung eingeladen. Immerhin gehören 33 von 85 der Wolfsburger Hausärzte zu dieser Gruppe.

Nach drei derartigen Veranstaltungen stellte sich Dr. Otto als zunächst einziger Interessent heraus. "Es gibt eine gewisse Skepsis bei den Seniorärzten", sagt Nünemann.

"Vielleicht wollen sich manche Hausärzte zum Ende ihrer Karriere auch einfach keinen jungen Kollegen in die Praxis holen. Viele meinen auch, dass sie ihre Praxis, wenn es so weit ist, noch gut verkaufen können. Da brauchen sie sich keinen Nachfolger heranzuziehen."

KVN hofft auf Nachahmer

Auch der Weg zu den jungen Ärzte ist nicht leicht. "Wir haben versucht, über die Kammer Kontakt zu jungen Allgemeinmedizinern zu finden", sagt Nünemann.

Nun hofft die KVN auf die Öffentlichkeitswirksamkeit der ersten Wolfsburger flexidoc-Praxis. "Eine junge Ärztin hat schon bei uns gemeldet."

Die KVN setzt indessen einige Hoffnung in die Idee. Denn geht es nach der KVN, soll flexidoc nicht auf Wolfsburg beschränkt bleiben. Hat das Modell Erfolg, ist eine Übernahme in anderen Regionen ausdrücklich gewünscht. (cben)

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Kommentare
Wilfried Bridts 13.01.201613:46 Uhr

Achtung: steuerliche Probleme

Das Fleximodell führt dazu, dass der Praxisbetreiber ( der anstellende Arzt) nicht in der Praxis ist, wenn der angestellte Arzt arbeitet, so dass er auf dessen Tätigkeit keinen Einfluss nehmen kann.
U.a. sind das:
Erstuntersuchungen durch den Praxisbetreiber
Vorbehalt wichtiger Untersuchungen
Vorbehalt wichtiger Diagnosen
persönlicher Kontakt mit allen Patienten

Damit sind die Kriterien nicht erfüllt, die der BFH in seinen aktuellen Entscheidungen zur Freiberuflichkeit bei der Anstellung von Ärzten bzw. zur steuerlichen Zurechenbarkeit der Leistungen des angestellten Arzten beim freiberuflich und damit eigenverantwortlich tätigen Arzt, gefordert hat.
Folge: die anteiligen Überschüsse aus der Tätigkeit des angestellten Arztes sind gewerbesteuerpflichtig.
Wenn keine Trennbarkeit der Einkünfte der beiden Ärzte gegeben ist, kann sogar die gesamte Praxistätigkeit gewerblich werden. Diese Infizierung liegt bei Gemeinschaftspraxen in sochen Fällen immer vor.

Wilfried Bridts WP, StB München

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