GBA-Beschluss

ASV-Angebot erweitert für zwei neue Patienten-Gruppen

Ambulante spezialfachärztliche Versorgung (ASV) ist nun auch für Patienten mit Kopf-Halstumoren und neuromuskulären Erkrankungen möglich.

Veröffentlicht:

Berlin. Patienten mit Kopf- oder Halstumoren und Patienten mit neuromuskulären Erkrankungen können künftig die ambulante spezialfachärztliche Versorgung (ASV) in Anspruch nehmen. Das hat der Gemeinsame Bundesausschuss beschlossen. Damit umfasst die ASV nun 16 komplexe oder seltene Erkrankungen.

Im ASV-Kernteam zur Behandlung von Patienten mit Kopf- oder Halstumoren müssen Fachärzte für Hals-Nasen-Ohrenheilkunde, Innere Medizin und Hämatologie und Onkologie, Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie sowie Strahlentherapie vertreten sein. Die Teamleitung kann ein Facharzt aus jeder dieser Fachrichtungen übernehmen.

Bei Tumoren an der Schilddrüse müssen auch Fachärzte für Viszeralchirurgie und Nuklearmedizin sowie Innere Medizin und Endokrinologie und Diabetologie mit an Bord sein.

Dem ASV-Kernteam zur Behandlung von Patienten mit neuromuskulären Erkrankungen müssen Fachärzte für Innere Medizin und Kardiologie, Innere Medizin und Pneumologie sowie Neurologie angehören. Die Teamleitung muss hier ein Neurologe übernehmen.

Die ASV kann von Krankenhäusern und von niedergelassenen Fachärzten als ambulante, koordinierte Leistung angeboten werden. Bei onkologischen Erkrankungen ist die sektorübergreifende Kooperation verpflichtend. (chb)

Ihr Newsletter zum Thema
Kommentare
Abb. 1: Wirkmechanismus eines Antikörper-Wirkstoff-Konjugats (ADC) am Beispiel von Trastuzumab deruxtecan

© Springer Medizin Verlag GmbH, (modifiziert nach [10]; original licensed under CC BY 4.0; https://creativecommons.org/licenses/by/4.0/)

Antikörper-Wirkstoff-Konjugate

Fortschritte bei allen Komponenten

Sonderbericht | Beauftragt und finanziert durch: AstraZeneca GmbH, Hamburg, und der Daiichi Sankyo Deutschland GmbH, München
Abb. 1: Wirkmechanismus eines Antikörper-Wirkstoff-Konjugats

© Springer Medizin Verlag GmbH (modifiziert nach [6]; original licensed under CC BY 4.0; https://creativecommons.org/licenses/by/4.0/)

Nicht kleinzelliges Lungenkarzinom

Antikörper-Wirkstoff-Konjugate in der Therapie des nicht kleinzelligen Lungenkarzinoms

Sonderbericht | Beauftragt und finanziert durch: AstraZeneca GmbH, Hamburg, und der Daiichi Sankyo Deutschland GmbH, München
Abb. 1: Phase-III-Studie ASCEMBL mit Asciminib vs. Bosutinib bei Erkrankten mit Ph+ CML-CP nach 2 TKI: MMR-Raten nach 24, 96 und 156 Wochen

© Springer Medizin Verlag GmbH, modifiziert nach [2]

Vorbehandelte Philadelphia-Chromosom-positive CML

Asciminib auch im Real-World-Setting gut wirksam und verträglich

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Novartis Pharma GmbH, Nürnberg
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Ibuprofen plus Paracetamol

Metaanalyse: Duale Medikation senkt Fieber von Kindern effektiv

Vertreterversammlung

KBV fordert kompletten Neustart in der Gesundheitspolitik

cVDPV2 im Abwasser

Erneut Polioviren in deutschen Städten gemeldet

Lesetipps
Frau fässt sich an die Brust

© Maridav / stock.adobe.com

Interview zu den Leitlinien

Hausarzt zu Asthma: „Wir haben nichts gegen die Fixkombi, wir sind nur nicht so pauschal“

Seit Dezember 2023 regelhaft möglich in Deutschland: die Krankschreibung per Telefon.

© Christin Klose/dpa-tmn/picture alliance

Umfrage unter gut 1000 Beschäftigten

Jeder dritte Arbeitnehmer hat bereits Gebrauch von der Tele-AU gemacht

Eine gute Behandlungsqualität braucht vor allem auch gute Ausbildung. Dafür müssen aber die personellen Ressourcen in den Kliniken gegeben sein.

© Robert Kneschke / stock.adobe.com

Kolumne „Hörsaalgeflüster“

Klinikreform: Zwischen Bundesrat und Bettkante