Arzneimittelpolitik

Arzneimittel-Engpässe: AOK-Verband fordert Frühwarnsystem

Der AOK-Bundesverband fordert eine strategische Weiterentwicklung der Arzneimittelpolitik. Die Hauptrollen darin spielen deutsche und europäische Versorgungssicherheit sowie der Zugang zu Arzneiinnovationen. Die Industrie sieht vorerst keinen Diskussionsbedarf.

Anno FrickeVon Anno Fricke Veröffentlicht:
Arzneimittelengpässe im Fokus: Die AOK will die Arzneimittelpolitik strategisch weiterentwickeln.

Die AOK will die Arzneimittelpolitik strategisch weiterentwickeln. Der Schwerpunkt liegt auf der Vermeidung von Engpässen und Arzneiinoovationen.

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Berlin. Die Arzneimittelversorgung in Deutschland gilt als weitgehend sicher. Gleichwohl hält der AOK-Bundesverband einen Ausbau der Qualitätssicherung für notwendig. Zwei Ansätze dazu hat der Verband am Mittwoch vorgestellt: die Einrichtung eines Frühwarnsystems für versorgungsrelevante Wirkstoffe und ihre Lieferketten mit europäischer Perspektive sowie eine Reform der frühen Nutzenbewertung zur Eindämmung der Preise patentgeschützter Arzneien. Diese Forderungen will der Verband in die Debatten des bevorstehenden Wahljahres einspeisen.

Die aktuelle Fokussierung auf die Pandemie dürfe nicht bedeuten, die Versorgung jenseits der Pandemie aus den Augen zu verlieren, sagte AOK-Bundesverbandsvorsitzender Martin Litsch am Mittwoch in Berlin. Aktuell wiesen 98 Prozent des Gesamtmarktes für Arzneimittel eine „exzellente Liefersicherheit“ auf. Gleichwohl komme es „partiell“ zu Lieferschwierigkeiten, was nicht gleichbedeutend mit „Engpässen“ sei.

Markt konzentriert sich

Konkret nennt die AOK die Versorgung mit Zytostatika und Antibiotika in Krankenhäusern. Die Aufmerksamkeit für Versorgungsengpässe müsse geschärft werden, so Litsch. Auch bei den Arzneiherstellern sind längst Forderungen laut geworden, die Verlagerung der Wirkstoffproduktion nach China und Indien zu stoppen.

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Der Branchenverband „progenerika“ hat dazu im Oktober eine Untersuchung vorgelegt. Demnach gibt es für mehr als die Hälfte der Wirkstoffe nurmehr fünf Hersteller oder weniger. Zwei Drittel der für eine Wirkstoffproduktion notwendigen Zulassungen halten Unternehmen in diesen beiden Ländern. Die deutsche EU-Ratspräsidentschaft hat den Aufbau einer strategisch positionierten europäischen Gesundheitsindustrie auf die Tagesordnung gesetzt.

Litsch: „Kontinuierliche Überwachung“

Bislang kann das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte anlassbezogen Informationen zu drohenden Lieferengpässen abfragen. Diesen Prozess würde die AOK gerne verstetigt sehen. „Der Überblick über den Markt fehlt“, sagte Litsch. Versorgungsrelevante, nicht ersetzbare Wirkstoffe sollten, so ein Positionspapier der AOKen, „generell unter eine kontinuierliche Überwachung“ gestellt werden, einschließlich der dezentralen Bestände in Apotheken und Krankenhäusern.

Ein solches Überwachungsinstrument in Deutschland könne wiederum Keimzelle eines gesamteuropäischen Informationssystems sein. Ziel sei es, drohende Engpässe und Bedarfe in den Mitgliedsstaaten zu kartieren und europäische Gegenstrategien zu unterstützen. Ein weiterer Schritt wäre der Ausbau der nationalen Reserve. Die Rabattverträge der Kassen mit den Herstellern zählt der AOK-Verband zu den Instrumenten der Qualitätssicherung.

Zusatznutzenermittlung im Visier

Reformbedarf sehen die AOKen bei der frühen Nutzenbewertung. Um eine aus Sicht des Bundesverbands bestehende Strategieanfälligkeit der Preisbildung bei neuen Therapien zu dämpfen, schlägt der Verband eine tief greifende Reform des Arzneimittelmarktneuordnungsgesetzes vor.

„Das Hauptproblem liegt bei Neueinführungen“, sagte Dr. Sabine Richard vom AOK-Bundesverband mit Blick auf die Arzneimittelrechnung der Kassen. Die patentgeschützten Arzneimittel in Deutschland hätten einen Versorgungsanteil von 6,5 Prozent (2019), seien aber mit 21 Milliarden Euro für fast die Hälfte der Arzneimittelkosten von 43,9 Milliarden Euro verantwortlich.

Verkürztes AMNOG-Verfahren

Dass Deutschland Arzneiinnovationen den Zugang zum Markt bei freier Preisbildung für ein Jahr gewähre, wirke sich auf das „Preissetzungsverhalten“ der Unternehmen aus. Die Unternehmen positionierten sich damit für die Preisverhandlungen nach der Nutzenbewertung. Nach dem von den AOKen vorgeschlagenen Modell sollte das Preisfindungsverfahren modifiziert werden.

Zusatznutzenbewertung und Erstattungsbetragsverhandlungen sollten daher auf neun Monate verkürzt werden. Schon vor Markteintritt sollte ein „Interimspreis“ festgelegt werden. Dieser Preis könne aus den durchschnittlichen Kosten der zweckmäßigen Vergleichstherapie und Therapiekosten abgeleitet werden. Stehe am Ende ein verhandelter Erstattungsbetrag fest, könne der Interimspreis rückwirkend verrechnet werden. Somit ließe sich eine Überzahlung in der Markteintrittsphase verhindern.

Hecken: „logische Grenzen“

Beim Verband der forschenden Pharmaunternehmen (vfa) sieht man keinen Anlass für eine Diskussion. Die Ausgaben für Arzneimittel seien im Jahr 2019 im Vergleich zum Vorjahr nur moderat um 3,2 Prozent gestiegen, sagte Verbandssprecher Dr. Jochen Stemmler der „Ärzte Zeitung“ auf Anfrage.

Beim Gemeinsamen Bundesausschuss (GBA), in dem die Verfahren zur frühen Zusatznutzenbewertung und die Preisverhandlungen ablaufen, dürfte der AOK-Vorstoß auf offene Ohren stoßen. So hat sich GBA-Chef Professor Josef Hecken bereits grundsätzlich dafür ausgesprochen, den verhandelten Erstattungsbetrag früher gelten zu lassen. „Gerade bei der Frage, ab wann ein verhandelter Preis gelten sollte, stößt man schnell an logische Grenzen“, sagte Hecken der „Ärzte Zeitung“. Er persönlich sei dafür, verhandelte Preise rückwirkend ab dem Zeitpunkt der GBA-Entscheidung gelten zu lassen. Das sei nach sechs Monaten der Fall.

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