Meinungsbildung

BÄK-Präsident: Cannabis-Legalisierung hat „nichts mit Jugendschutz zu tun“

Dass sich der Bundesgesundheitsminister für seine Pläne zur Cannabis-Legalisierung Kritik würde anhören müssen, war klar.

Veröffentlicht:

Berlin. Der Präsident der Bundesärztekammer, Dr. Klaus Reinhardt, hat seine Gegnerschaft zur Cannabis-Legalisierung bekräftigt.

Es sei „erschreckend, dass sich ein Gesundheitsminister, der zugleich Arzt ist, für die Legalisierung einer Droge einsetzen muss“, so Reinhardt im Gespräch mit dem Deutschlandfunk. Die BÄK veröffentlichte das Statement am Montag.

„Das ist eine Substanz, von der wir wissen, dass sie potenziell süchtig machend ist. Dass sie bei Menschen, die noch nicht das 21., 22. Lebensjahr erreicht haben, hirnorganische Veränderungen hervorruft. Eine Substanz, von der wir wissen, dass sie eine Zunahme von Psychosen, von Depressionen, von Angststörungen und kognitiven Störungen auslöst, so Reinhardt weiter. Das habe „mit Jugendschutz nichts zu tun“.

Bundesgesundheitsminister Lauterbach hatte anlässlich der Vorstellung eines Eckpunktepapiers zur Cannabis-Legalisierung kürzlich den Gesundheitsschutz als wichtigste Intention dieses Vorhabens betont. (cw)
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Kommentare
Dr. Detlef Bunk 09.11.202209:41 Uhr

Lieber Herr Dr. Grimm,
Dank für Ihre differenzierte Betrachtung. Sie ist sicherlich wichtig. Doch, warum brauchen wir neben Alkohol und Nikotin eine dritte Volksdroge? Einschlägige Hedonisten und Interessengruppen fragen schon nach der Freigabe von Heroin und Kokain. Ja, warum nicht, kann man sich da fragen? Ich meine, an bestimmten Stellen muss die Gesellschaft einfach eine willkürliche Linie zeichnen, ohne Verbote ständig zu begründen.
Dr. Detlef Bunk, psychol. Psychotherapeut

Dr. Detlef Bunk 08.11.202209:22 Uhr

Sehr geehrter Herr Dr. Klaus Reinhardt,
ich unterstütze Ihre Meinung und Forderung vorbehaltlos gegen alle verqueren Argumente der Politik und Interessengruppen. Doch wir sind einsame Rufer in der einer Zeit der deutschen Variante spätrömischer Dekandenz. Ein erheblicher Teil unserer Bevölkerung möchte halt bekifft der Realität durch staatlichen Freifahrtschein entfliehen und die Chance, einen produktiven Beitrag zur Entwicklung unseres Landes zu leisten, vertun.
Da durch die Cannabis-Freigabe mit einer größeren Belastung des Gesundheitswesens zu rechnen ist, sollte man von jedem Cannabis-Käufer den Nachweis einer zusätzlichen Kranken- und Rentenversicherung verlangen.
Dr. Detlef Bunk, Psychol. Psychotherapeut

Dr. Karl-Heinz Grimm antwortete am 09.11.202200:02 Uhr

Sehr geehrter Ärztekammerpräsident und sehr geehrter Herr D. Bunk
ich schließe mich ihren Meinungen nur teilweise an. Auch mir ist sehr mulmig bei dieser geplanten Legalisierung von Cannabis, insbes.von 30 g, wobei noch nicht gesagt wurde in welchem Zeitraum das an eine Person - mit ausgereiftem Gehirn - verkauft werden darf.
Trotzdem muss man eine Legalisierung von Cannabis differnziert betrachten. Wer so stringend argumentiert wie die angesprochenen Herren, von dem erwarte ich, dass er auch für ein rigoroses Alkoholverbot eintritt. Alle Kriterien sind erfüllt wie die beim Cannabis. Und die sind ja richtig.
Ich bin tätig als Allgemeinarzt, betreue mit Suchtqualifikation 100 Opiat Abhängige mit Substitution und betreue in einem Altenheim eine Station mit vorwiegend gerichtlich untergebachten schizophrenie- und alkohlkranken Patienten. Die geistigen Schäden durch Alkohol sind weitaus gravierender - qualitativ und quantitativ - als sie sich bei Drogensucht darstellen. Schwerste Korsakow-Syndrome sind vorwiegend bei alkoholkranken Patienten vorzufinden. und die bessern sich auch oftmals nicht mehr auch nach langer Alkoholabstinenz.
Das unreife Gehirn eines Jugenlichen verzeiht weder Alkohol noch Cannabis. Aber wie stellen wir fest wann ein Gehirn denn wirklich ausgereift ist? Hier fehlt jegiche Evidenz. Bei Alkohol ist das Gehirn doch nicht früher reif wie bei Cannabis. Beim Rausch wissen wir wie die Leber den Alkohol abbaut , dann ist auch der Rausch weg, beim Cannabis können wir das Rauschende nicht messen, da sich THC oft über Wochen noch im Urin finden lässt. Wo ziehen wir da die Grenze?
Der Versuch einer Cannbisfreigabe und damit einer Reduzierung des Schwarzmarktes ist ein postives Argument. Aber zunächst muss genau geklärt werden wie hoch die gesamte Bezugsmenge in welcher Zeiteinheit sein darf, und wie mit der Messung des Rausches umgegangen wird. Und wie will man sicherstellen das nicht legales Cannabis an Jugenlliche weitergegeben wird. Das kann dann ja noch dauern.

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