Menschen mit Behinderungen

Behindertenbeauftragter nimmt sich Krankenkassen zur Brust

Jürgen Dusel, Behindertenbeauftragter der Bundesregierung, zeigt sich besorgt über die Versorgung von Menschen mit schweren körperlichen und seelischen Beeinträchtigungen. Die Kassen ließen die auf deren Bedürfnisse spezialisierten medizinischen Zentren in der Corona-Krise im Stich.

Thomas HommelVon Thomas Hommel Veröffentlicht:
Jürgen Dusel, Jurist und neuer Beauftragter der Bundesregierung, fordert: Die Kassen müssten den auf Menschen mit Behinderung spezialisierten Einrichtungen „schnell und unbürokratisch“ zur Seite springen.

Jürgen Dusel, Jurist und neuer Beauftragter der Bundesregierung, fordert: Die Kassen müssten den auf Menschen mit Behinderung spezialisierten Einrichtungen „schnell und unbürokratisch“ zur Seite springen.

© Thilo Rückeis/picture-alliance

Berlin. Der Behindertenbeauftragte der Bundesregierung, Jürgen Dusel (SPD), sieht die Arbeit der Medizinischen Zentren für Erwachsene Menschen mit Behinderungen (MZEB) in Gefahr.

Grund dafür sei die bislang „unzulängliche Umsetzung“ des Mitte Mai verabschiedeten zweiten Corona-Pandemie-Gesetzes, sagte Dusel am Montag in Berlin.

Dusel: Vergütung nicht angepasst worden

Das Gesetz von Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) verpflichtet die Krankenkassen unter anderem dazu, ihre Vergütungsverträge für die bundesweite mehr als 60 MZEB bis zum 20. Juni 2020 „vorübergehend anzupassen“.

Auf diese Weise sollen mögliche finanzielle Einbußen infolge der Coronavirus-Pandemie ausgeglichen werden. Obwohl diese Frist inzwischen verstrichen sei, „wurde offensichtlich noch kein Vergütungsvertrag angepasst“, kritisierte Dusel.

Sowohl die MZEB wie auch die gut 160 Sozialpädiatrischen Zentren für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen (SPZ) bräuchten „dringend finanzielle Hilfen“, damit sie ihren Betrieb aufrechterhalten könnten, betonte Dusel.

Viele Behandlungstermine seien wegen der Pandemie ausgefallen, weil die Gefährdung von Patienten als zu groß eingeschätzt worden sei oder es an Betreuungspersonal gefehlt habe.

Schnelle und unbürokratische Hilfe nötig

Die Kassen müssten den Einrichtungen daher „schnell und unbürokratisch“ zur Seite springen, forderte Dusel. Es könne nicht angehen, dass das hiesige Gesundheitssystem einen Versorgungsbereich im Stich lasse, „der sich seit vielen Jahren unter schwierigsten Bedingungen um eine der vulnerabelsten Gruppen unserer Gesellschaft kümmert“.

Bei den mit dem Versorgungsstärkungsgesetz (VSG) von 2015 eingeführten MZEB handelt es sich um Spezialeinrichtungen für Erwachsene mit geistigen Behinderungen oder schweren Mehrfachbehinderungen.

Die Einrichtungen sollen die Regelversorgung durch Vertragsärzte und Krankenhäuser ergänzen. Regional sind die Zentren höchst unterschiedlich verteilt. (hom)

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Kommentare
Dr. Martin Junker 23.06.202011:32 Uhr

Es ist eigentlich völlig unverständlich, warum in Pflege-/Altenheimen keine Regelungen für Besuche bisher gefunden werden konnten. - Jeder "Lebenslanger" kann im Gefängnis unter entsprechenden Schutzmaßnahmen Besuch bekommen! - Jede Einrichtung hätte dafür genügend Platz und Möglichkeiten, den fatalen "lock-down" für die besonders Betroffenen zu vermeiden/aufzuheben! Hier wird pauschal ohne Berücksichtigung der Betroffenen die Wegsperrung unnötigerweise ad absurdum getrieben! Eine Schande - für Behördenauflagen und Unflexibilität der Einrichtungen! An Personalproblemen dürfte das nicht liegen.

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