Umbau der Krankenhauslandschaft

Brandenburg: Bis zu 29 Prozent aller Klinikleistungen künftig ambulant

Im Gesundheitsausschuss lässt Ministerin Britta Müller erkennen, wie sie sich den Umbau der Krankenhauslandschaft in Brandenburg vorstellt. Alle Häuser sollen als Standorte der regionalen Gesundheitsversorgung erhalten bleiben.

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„Eine Stärkung der ambulanten Versorgung ist für die Patientinnen und Patienten, die nicht zwingend stationär aufgenommen werden müssen, medizinisch sinnvoller und auch wirtschaftlicher“: Britta Müller (parteilos), Gesundheitsministerin in Brandenburg.

„Eine Stärkung der ambulanten Versorgung ist für die Patientinnen und Patienten, die nicht zwingend stationär aufgenommen werden müssen, medizinisch sinnvoller und auch wirtschaftlicher“: Britta Müller (parteilos), Gesundheitsministerin in Brandenburg.

© Jens Kalaene/dpa

Potsdam. Das Land Brandenburg rechnet damit, dass bis zu 29 Prozent aller heute stationär vorgenommenen Behandlungen künftig ambulant erfolgen können. Das sagte Gesundheitsministerin Britta Müller (parteilos, für BSW) am Mittwoch in der Sitzung des Gesundheitsausschusses des Brandenburger Landtags.

Man wolle sich daher stärker mit der KV Brandenburg abstimmen. Ziel sei es, dass nicht nur niedergelassene Ärztinnen und Ärzte, sondern auch Kliniken mehr ambulante Leistungen erbringen können. „Die Ambulantisierung reduziert den Bedarf an vollstationärer Versorgung“, sagte Müller. „Eine Stärkung der ambulanten Versorgung ist für die Patientinnen und Patienten, die nicht zwingend stationär aufgenommen werden müssen, medizinisch sinnvoller und auch wirtschaftlicher.“

Hohes Potenzial ambulantisierbarer Behandlungen

Im Ausschuss erklärte der Leiter der Gesundheitsabteilung des Gesundheitsministeriums, Michael Zaske, die Zukunftsplanungen am Beispiel der Situation im Versorgungsgebiet Prignitz und Oberhavel: Einer Versorgungsbedarfsanalyse des IGES-Instituts zufolge könnten in diesem Gebiet 29 Prozent aller Krankenhausbehandlungen ambulant erfolgen.

Beziehe man die demografische Entwicklung mit ein, würden im Jahr 2030 rund 25 Prozent weniger stationäre Behandlungen nötig sein. Aufgesplittet nach Fachrichtungen wären 49 Prozent der Behandlungen im Bereich der Interventionellen Kardiologie, 43 Prozent der Behandlungen der allgemeinen Neurologie, 34 Prozent der Behandlungen der allgemeinen Chirurgie und 33 Prozent der allgemeinen Inneren Medizin ambulantisierbar.

„Wir müssen ambulante, stationäre und Pflegekapazitäten zusammendenken“, sagte Zaske. „Wenn weniger stationär erbracht werden soll, warum können dann Ärzte eines Krankenhauses nicht mehr ambulante Leistungen anbieten?“ Manche Bettenbereiche eines Krankenhauses könnten auch in Angebote zur Kurzzeitpflege umgewandelt werden.

Konzentration spezialisierter Leistungen

Anderswo werde vielleicht eine „Poliklinik de Luxe“ mit Anbindung zur Notfallversorgung eingerichtet. Heute würden diese Kapazitäten anders geplant, finanziert und budgetiert. „Aber warum können wir das nicht ändern?“, fragte Zaske. In Brandenburg tage eine Arbeitsgruppe des sogenannten Paragrafen 90a-Gremiums, die unter anderem über Ermächtigungsregeln für Krankenhäuser zum Angebot ambulanter Leistungen berate. Dieses Gremium mit Vertretern des Landes, der KV, der Kassen und der Krankenhäuser soll Empfehlungen zu sektorenübergreifenden Fragen der Versorgung abgeben.

Zaske betonte, Ziel der Krankenhausreform sei es, alle Krankenhäuser als Standorte der regionalen Gesundheitsversorgung zu erhalten. „Das heißt nicht, dass alles so bleibt, wie es ist.“ Vielmehr werde es eine Konzentration spezialisierter Leistungen bei einer gleichzeitigen Sicherung der flächendeckenden Grund- und Notfallversorgung geben. Ab Mai sollten sich die Krankenhäuser für ein Antragsverfahren registrieren können, in dem sie mitteilen können, welche Leistungsgruppen sie künftig erbringen wollen.

Ab Juli wird dann der Medizinische Dienst beauftragt, die beantragten Leistungsgruppen zu begutachten. Bis Ende 2026 sollen die neuen Leistungsgruppen zugewiesen sein. Ziel ist es nach aktuellem Stand, dass der neue Krankenhausplan des Landes zum 1. Januar 2027 in Kraft tritt. (lass)

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