Kliniken

Bund beendet Blockade auf Landesebene

Weil sich Kassen und Kliniken nicht auf die Abschlagshöhe für Mehrleistungen einigen können, schreitet der Bundestag ein.

Veröffentlicht:

BERLIN. Diese Nachricht wird viele Kliniken freuen, die Kassen allerdings weniger: Die Abschläge für stationäre Leistungen, die über das vereinbarte Maß hinausgehen, werden in den nächsten zwei Jahren bundeseinheitlich auf 35 Prozent festgelegt.

Eine entsprechende Änderung des Krankenhausentgeltgesetzes hat der Bundestag am vergangenen Donnerstag beschlossen. "Durch die gesetzliche Festlegung wird auf die von den von den Vertragspartnern in den Ländern sehr unterschiedlichen Vorstellungen zur Abschlagshöhe reagiert und in der Phase der Einführung eine Vielzahl von langwierigen Verhandlungen und Schiedsstellenverfahren verhindert", heißt es im Gesetzestext.

Im Anfang des Jahres verabschiedeten Krankenhausstrukturgesetz (KHSG) war ursprünglich vorgesehen, dass sich Kliniken und Kassen auf Landesebene auf den sogenannten Fixkostendegressionsabschlag einigen. Die Abschläge sollten im Gegensatz zur vorherigen Regelung nur noch für die Kliniken gelten, die Mehrleistungen erbracht haben und nicht mehr alle Krankenhäuser eines Bundeslandes treffen. Die Vorstellungen über den nach dem KHSG zu vereinbarenden Abschlag lagen allerdings fast überall so weit auseinander, dass keine Einigungen erzielt werden konnten. So forderten die Krankenkassen in einigen Bundesländern Abschläge von bis zu 92 Prozent.

Der Marburger Bund (MB) begrüßte die Entscheidung des Bundestages. "Zwar hätten wir uns geringere Abschläge für Mehrleistungen der Krankenhäuser gewünscht. Der jetzt gefundene Kompromiss verschafft den Krankenhäusern aber die notwendige Planungssicherheit für die nächsten zwei Jahre", kommentierte der Vorsitzende des Marburger Bundes Rudolf Henke die Entscheidung des Parlaments. Henke gehört selbst der CDU-Bundestagsfraktion an.

Den Krankenkassen dürfte die Entscheidung des Bundestages nicht gefallen. Erst in der vergangenen Woche hatte der AOK-Vorstandsvorsitzende Martin Litsch vor einer bundeseinheitlichen Regelung gewarnt: "Das Ganze sei schon wieder ein Einknicken vor der Krankenhauslobby, um im Wahljahr Ruhe an dieser Front zu haben", kritisierte er. (chb)

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Wochenkolumne aus Berlin

Die Glaskuppel zur Mission Krankenkassenfinanzen

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Neuerungen der STIKO-Impfempfehlungen

Meningokokken: Warum gerade Jugendliche geimpft werden sollten

Stellungnahme der American Academy of Sleep Medicine

Schläfrige Patienten: Müdigkeitsanamnese auf keinen Fall verschlafen

Lesetipps
Steckt da die richtige Karte drin, oder muss sie etwa zum Jahreswechsel ausgetauscht werden? Die KBV warnt Vertragsarztpraxen vor Untätigkeit bei älteren Konnektoren und Arztausweisen, weil anderenfalls der TI-Zugang blockiert wäre.

© Ingenico Healthcare

Austausch notwendig

KBV rät dringend: Jetzt Ersatz für ältere Konnektoren beschaffen

Hat eine Patientin mit metabolischer Fettleber zusätzlich eine Hypertonie, sollte der Fibroseverlauf strenger kontrolliert werden.

© Anna Khomulo / stock.adobe.com

Synergistischer Effekt

Hypertonie verschlimmert wohl metabolische Fettleber