Gesundheitsministerkonferenz

Bund soll Corona-Rettungsschirm für Praxen wieder aufspannen

Die Omikron-Welle erreicht die Praxen. Die Länder fordern deshalb vom Bund die Wiederauflage des Corona-Schutzschildes für Praxen. Sonderregelungen bei Krankschreibungen und DMP müssten zeitlich gestreckt werden.

Thomas HommelVon Thomas Hommel Veröffentlicht:
Stellte die Beschlüsse der Gesundheitsministerkonferenz am Montagabend vor: GMK-Vorsitzende und Ressortministerin in Sachsen-Anhalt Petra Grimm-Benne (SPD). (Archivbild)

Stellte die Beschlüsse der Gesundheitsministerkonferenz am Montagabend vor: GMK-Vorsitzende und Ressortministerin in Sachsen-Anhalt Petra Grimm-Benne (SPD). (Archivbild)

© Ronny Hartmann / dpa / picture alliance

Berlin/Magdeburg. Um der Omikron-Welle Herr zu werden, sollen Deutschlands Haus- und Fachärzte beim Praxismanagement entlastet werden. Darauf haben sich die Gesundheitsminister der Länder bei ihren Beratungen mit Bundesgesundheitsminister Professor Karl Lauterbach (SPD) verständigt.

Darüber hinaus wird der Bund gebeten, die Wiedereinführung des Corona-Rettungsschirms für Arztpraxen zu prüfen. Profitieren sollten davon insbesondere Praxen, die wegen eines hohen Personalausfalls stark belastet seien oder die wegen der Corona-Krise eine große Zahl von Behandlungen verschieben müssten, teilte die GMK-Vorsitzende, Sachsen-Anhalts Gesundheitsministerin Petra Grimm-Benne Grimm-Benne (SPD), am Montagabend in Magdeburg mit.

Der Rettungsschirm für die ambulante medizinische Versorgung war im März 2020 von der damaligen Bundesregierung eingerichtet worden und Ende des Jahres wieder ausgelaufen. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) fordert seither vehement die Wiedereinführung der Finanzhilfen.

Grimm-Benne: „Praxen dürfen nicht überrollt werden“

Wegen der Omikron-Welle sei damit zu rechnen, dass viel mehr Patienten mit überwiegend milderen Krankheitsverläufen in Arztpraxen versorgt werden müssten, sagte Grimm-Benne. Daher hätten sich die Gesundheitsminister auf einen „ganzen Maßnahmenkatalog“ verständigt, um die Praxisteams bei Abläufen zu unterstützen und bürokratische Hemmnisse abzubauen.

So wird der Bund unter anderem gebeten, die Regelungen zu telefonischen Krankmeldungen (Tele-AU) bei Atemwegserkrankungen zu verlängern. Auch die Sonderregelungen zur Krankenbeförderung sowie zu den Chronikerprogrammen (DMP) sollen nach Möglichkeit erneut zeitlich gestreckt werden.

Verlängert werden soll nach dem Willen der Länder auch die Möglichkeit, Konsultationen bei einem Arzt oder Psychotherapeuten digital anzubieten. Ärzte bräuchten diese Unterstützung, damit sie in der aktuellen Omikron-Welle nicht von Patienten „überrollt“ würden, sagte Grimm-Benne.

Der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) hatte zuletzt mehrere der genannten Sonderregelungen für Haus- und Fachärzte pandemiebedingt verlängert - die Möglichkeit zur Tele-AU etwa ist bis Ende März 2022 gestreckt.

Kostenübernahme bei COVID-Patienten aus dem Ausland

In einem weiteren Beschluss fordern die Gesundheitsminister der Länder den Bund auf, die geltende Rechtsgrundlage für die Kostenerstattung bei Aufnahme ausländischer COVID-19-Patienten zu verlängern. Dies sei angesichts der derzeitigen Entwicklung des Pandemiegeschehens in Europa von nöten, hieß es.

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Keine Einigung konnte die Runde dagegen bei einer möglichen Änderung der Corona-Teststrategie erzielen. Das Land Berlin hatte einen Antrag eingebracht, wonach PCR-Tests künftig auf „symptomatische Personen und gegebenenfalls vulnerable Gruppen“ beschränkt sein sollen.

Auf diese Weise soll der Überlastung der Laborkapazitäten entgegen gewirkt werden. In der Bundeshauptstadt war die Nachfrage nach PCR-Tests zuletzt steil nach oben gegangen.

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