Intensivpflege

Bundesgesundheitsministerium kennt Umfang an Beatmungspflege nicht

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Berlin. Der Gesetzentwurf zur Beatmungsentwöhnung aus dem Gesundheitsministerium steht auf schwacher Grundlage.

Wie hoch die Zahl der Verordnungen von Beatmung und die Zahl der Menschen ist, die außerhalb von Krankenhäusern beatmet werden beziehungsweise Beatmungspflege erhalten, kann die Bundesregierung nicht angeben.

Regierung sieht „Entwöhnungsbedarf“

Im Gesundheitsministerium nicht bekannt ist auch, wie oft Behandlungspläne zur Beatmungsentwöhnung aufgestellt und wie viele dieser Pläne von Fach- oder Hausärzten verordnet werden.

Das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine parlamentarische Anfrage der Fraktion der Linken hervor, die der „Ärzte Zeitung“ vorliegt. Die Regierung gehe ohne ausreichende Datengrundlage von einem „Missbrauch“ aus und behaupte „Entwöhnungsbedarf“, kommentierte die pflegepolitische Sprecherin der Fraktion, Pia Zimmermann, die Antworten aus dem Gesundheitsministerium.

Die Frage sei, worum es bei dem Gesetzentwurf wirklich gehe, um „bessere Versorgung oder Kosteneinsparungen“. Die Kosten für außerklinisch betreute Beatmungspatienten können mehr als 200 000 Euro im Jahr erreichen. Pneumologen sprechen von einem „nicht ausgeschöpften Potenzial von Entwöhnung“.

Unterschiede auf Landesebene

Die Antwort der Regierung gibt allerdings Aufschluss über die Versorgungsstrukturen in Deutschland. So gibt es auf rund 46 000 Einwohner jeweils einen praktizierenden Pneumologen (ambulant/stationär).

Auf Landesebene ergeben sich Unterschiede: In Hamburg kommt auf 27 000 Einwohner ein Lungenfacharzt, in Rheinland-Pfalz muss im Schnitt ein Facharzt rund 66 000 Menschen versorgen.

Zusätzlich an der Versorgung beteiligt sind bundesweit 147 Hausärzte sowie 52 Kinder- und Jugendärzte, die die Bezeichnung „Intensivmedizin“ führen. Entwöhnungszentren gibt es bundesweit 48.

Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hatte nach Kritik den ersten Entwurf des „Gesetzes zur Stärkung der intensivpflegerischen Versorgung und Rehabilitation in der GKV“ von August überarbeiten lassen. Ziel sei es, die Beatmungsentwöhnung zu fördern und Abrechnungsbetrug und „kriminelle Fehlleistungen“ an dieser Stelle zu bekämpfen. (af)

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