Intensivpflege

Bundesgesundheitsministerium kennt Umfang an Beatmungspflege nicht

Veröffentlicht:

Berlin. Der Gesetzentwurf zur Beatmungsentwöhnung aus dem Gesundheitsministerium steht auf schwacher Grundlage.

Wie hoch die Zahl der Verordnungen von Beatmung und die Zahl der Menschen ist, die außerhalb von Krankenhäusern beatmet werden beziehungsweise Beatmungspflege erhalten, kann die Bundesregierung nicht angeben.

Regierung sieht „Entwöhnungsbedarf“

Im Gesundheitsministerium nicht bekannt ist auch, wie oft Behandlungspläne zur Beatmungsentwöhnung aufgestellt und wie viele dieser Pläne von Fach- oder Hausärzten verordnet werden.

Das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine parlamentarische Anfrage der Fraktion der Linken hervor, die der „Ärzte Zeitung“ vorliegt. Die Regierung gehe ohne ausreichende Datengrundlage von einem „Missbrauch“ aus und behaupte „Entwöhnungsbedarf“, kommentierte die pflegepolitische Sprecherin der Fraktion, Pia Zimmermann, die Antworten aus dem Gesundheitsministerium.

Die Frage sei, worum es bei dem Gesetzentwurf wirklich gehe, um „bessere Versorgung oder Kosteneinsparungen“. Die Kosten für außerklinisch betreute Beatmungspatienten können mehr als 200 000 Euro im Jahr erreichen. Pneumologen sprechen von einem „nicht ausgeschöpften Potenzial von Entwöhnung“.

Unterschiede auf Landesebene

Die Antwort der Regierung gibt allerdings Aufschluss über die Versorgungsstrukturen in Deutschland. So gibt es auf rund 46 000 Einwohner jeweils einen praktizierenden Pneumologen (ambulant/stationär).

Auf Landesebene ergeben sich Unterschiede: In Hamburg kommt auf 27 000 Einwohner ein Lungenfacharzt, in Rheinland-Pfalz muss im Schnitt ein Facharzt rund 66 000 Menschen versorgen.

Zusätzlich an der Versorgung beteiligt sind bundesweit 147 Hausärzte sowie 52 Kinder- und Jugendärzte, die die Bezeichnung „Intensivmedizin“ führen. Entwöhnungszentren gibt es bundesweit 48.

Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hatte nach Kritik den ersten Entwurf des „Gesetzes zur Stärkung der intensivpflegerischen Versorgung und Rehabilitation in der GKV“ von August überarbeiten lassen. Ziel sei es, die Beatmungsentwöhnung zu fördern und Abrechnungsbetrug und „kriminelle Fehlleistungen“ an dieser Stelle zu bekämpfen. (af)

Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Kommentare
Sonderberichte zum Thema
Abb. 2: TriMaximize-Studie: Verbesserung der Lebensqualität nach Umstellung auf extrafeine Dreifachfixkombination

© Springer Medizin Verlag GmbH, modifiziert nach [8]

Mittelgradiges bis schweres Asthma bronchiale

Bessere Kontrolle und Lebensqualität unter inhalativer Triple-Therapie

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Chiesi GmbH, Hamburg
Wirksamkeit der TTFields-Therapie

© Novocure

Arztinformation – Metastasiertes NSCLC und Mesotheliom

Wirksamkeit der TTFields-Therapie

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Novocure GmbH, München
Neuer CFTR-Modulator bei Mukoviszidose

© Springer Medizin Verlag

Neuer CFTR-Modulator bei Mukoviszidose

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Vertex Pharmaceuticals GmbH, München
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Off-Label-Use möglich

Long-COVID-Therapie: So schätzt Hausarzt Maibaum den G-BA-Beschluss ein

Lesetipps
Ei Spiegelei in einer Pfanne

© Kevsan / stock.adobe.com

Gastbeitrag

Sind Eier wirklich so gefährlich für Herz und Gefäße?