Gesundheitsministerkonferenz

Bundesländer wollen für Corona-Bürgertests nicht zahlen

Am 1. Juli wollen die Länder ihre Forderungen für ein novelliertes Infektionsschutzgesetz vorstellen, heißt es nach der Gesundheitsministerkonferenz. Noch offen ist, wer künftig für die Corona-Tests der Bürger aufkommen soll.

Von Florian Staeck Veröffentlicht:
Stellten am Mittwoch die Ergebnisse der GMK in Magdeburg vor: Bundesgesundheitsminister Professor Karl Lauterbach und Sachsen-Anhalts Gesundheitsministerin Petra Grimm-Benne (beide SPD).

Stellten am Mittwoch die Ergebnisse der GMK in Magdeburg vor. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach und Sachsen-Anhalts Gesundheitsministerin Petra Grimm-Benne (beide SPD).

© Klaus-Dietmar Gabbert/dpa

Magdeburg. Die Bundesländer werden sich am 1. Juli in einer Sonder-Gesundheitsministerkonferenz darüber verständigen, welche Anpassungen beim Infektionsschutzgesetz nötig sind.

Am gleichen Tag werde die vom Bundesgesundheitsministeriums beauftragte Kommission das langerwartete Gutachten zur Auswertung von Coronaschutz-Maßnahmen vorstellen, sagte Bundesgesundheitsminister Professor Karl Lauterbach (SPD) am Mittwochmittag zum Abschluss der Tagung der Gesundheitsminister in Magdeburg.

Er lege großen Wert darauf, dass in diesem Prozess die Interessen der Länder beachtet würden, so der Minister. Die Verhandlungen mit dem Bundesjustizministerium würden in Kürze starten – Ressortchef Marco Buschmann (FDP) habe sich ausbedungen, zunächst die Ergebnisse der Huster-Kommission zum Infektionsschutzgesetz zu prüfen.

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7-Punkte-Plan als „gutes Gerüst“

Die kürzlich vorgestellte Corona-Herbstrategie zum Umgang mit der Pandemie im Herbst sei auf „große Zustimmung“ bei den Ländervertretern getroffen, sagte Lauterbach. Danach sollen Bürgertests beschränkt werden auf symptomatische Patienten. Zudem sollen unabhängig von Symptomen und Kontaktpersonen Tests für einzelne Personengruppen sein – genannt werden Präventivtestungen in Pflegeheimen und Krankenhäusern oder vor Großveranstaltungen.

Details dazu müssten noch ausgearbeitet werden, so Lauterbach. Es handele sich dabei um „ein gutes Gerüst“, das nun noch „mit Leben gefüllt werden müsse“, schränkte Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) ein.

Noch ungelöst zwischen Bund und Ländern bleibt die Kostenverteilung zwischen Bund und Ländern beim künftigen Umgang mit den Bürgertests.

Der Haushaltsausschuss des Bundestags hatte Lauterbach in einem sogenannten Maßgabebeschluss auferlegt, zu einer Kostenteilung zwischen Bund und den Ländern zu kommen – bisher werden die Ausgaben für Bürgertests allein vom Bund getragen.

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Harsche Kritik am Bundesfinanzminister

Holetschek wies dieses Ansinnen zurück – Bayern habe allein für Testungen in Schulen und Kitas bisher 700 Millionen Euro ausgegeben. Er befinde sich in „intensiven Gesprächen“ zu dem Thema mit Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP), versicherte Lauterbach.

Doch bei den Ländern wächst der Unmut: Richtung Lindner ätzte der bayerische Gesundheitsminister, das Gesundheitswesen müsse nach den Bedürfnissen der Bürger „und nicht nach den Abrechnungsmodalitäten der Sozialgesetzbücher“ ausgerichtet werden.

Nach Angaben von Hamburgs Gesundheitssenatorin Melanie Leonhard (SPD) haben die Länder vereinbart, den Umgang mit MVZ im Besitz von Investoren in einer Bundesratsinitiative angehen zu wollen. „Seit Jahren“ sei es ein Anliegen der Länder, hier zu schärfen Kontroll- und Transparenzregeln zu kommen.

Die Ausbreitung der MVZ-Ketten „ist nicht das, was wir uns wünschen“, sagte Leonhard. Freiberuflich tätige Ärzte, namentlich in der Radiologie, Augenheilkunde oder bei Zahnärzten, würden als Folge „zurückgedrängt“.

Neuer Anlauf für Impfpflicht Ü60

Baden-Württembergs Gesundheitsminister Manfred Lucha (Grüne) kündigte an, auf Initiative von Bayern, Hessen und Baden-Württemberg wollten die Länder einen neuen Anlauf für eine Impfpflicht bei über 60-Jährigen nehmen.

Man werde dann auf den Bundestag zugehen, wenn ausreichend Evidenz über einen angepassten Corona-Impfstoff vorliege, sagte Lucha. Dieser gemeinsam getroffene Beschluss sei ein „wichtiges Zeichen“ in dem Bemühen, Impflücken zu schließen, meinte er.

Stand Donnerstag sind 76,2 Prozent der Menschen in Deutschland grundimmunisiert, haben also mindestens zwei Impfdosen erhalten. Knapp 62 Prozent der Bürger haben sich zudem eine Auffrischungsimpfung verabreichen lassen.

In der Gruppe der über 60-Jährigen sind sogar 91,2 Prozent grundimmunisiert. Doch aktuell sind nach wie vor 18,5 Millionen Menschen in Deutschland gar nicht geimpft – darunter vier Millionen Kinder bis vier Jahre, für die kein zugelassener Impfstoff zur Verfügung steht.

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