Votum des Gesundheitsausschusses der Länderkammer

Bundesrat gegen Kürzung des Bundeszuschusses zur Pflegeversicherung

Der Gesundheitsausschuss der Länderkammer hält es für falsch, dass der Steuerzuschuss in der Pflege wegfallen soll. Stattdessen fordert er jährliche Bundesmittel in Höhe von 4,5 Milliarden Euro.

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Rollator im Vordergrund und eine alte Person im Hintergrund

Der Bundesrat kritisiert den geplanten Wegfall des Steuerzuschusses für die Soziale Pflegeversicherung. Die geplante Gegenfinanzierung sei „nicht akzeptabel“.

© Karl-Josef Hildenbrand / dpa

Berlin. Der Gesundheitsausschuss des Bundesrats spricht sich für einen Bundeszuschuss zur sozialen Pflegeversicherung (SPV) in Höhe von jährlich 4,5 Milliarden Euro aus. Das geht aus den Empfehlungen der Fachausschüsse für den Entwurf des Haushaltsfinanzierungsgesetzes hervor. Am Freitag wird das Bundesrats-Plenum über die Vorschläge seiner Fachausschüsse abstimmen.

Zur Erinnerung: Die Bundesregierung hat in ihrem Gesetzentwurf angekündigt, den Bundeszuschuss zur SPV von zuletzt einer Milliarde Euro bis 2027 auszusetzen. Auch die geplante Gegenfinanzierung – die Zahlungen in den Pflegevorsorgefonds sollen auf 700 Millionen Euro pro Jahr reduziert werden – wird in der Stellungnahme als „nicht akzeptabel bezeichnet“. Bisher fließen 0,1 Prozent der beitragspflichtigen Einnahmen der SPV in den Fonds, was im laufenden Jahr einem Finanzvolumen von 1,7 Milliarden Euro entspricht.

Der Pflegevorsorgefonds repräsentiert ein kapitalgedecktes Element der Pflegevorsorge, durch das die Beitragszahler entlastet werden sollen, wenn die Babyboomer-Generation voraussichtlich pflegebedürftig wird. „Dieses Vorsorgeelement würde mit der Absenkung der Abführungen entwertet“, kritisiert der Gesundheitsausschuss.

Mindestforderung: Geplante Kürzung des Bundeszuschusses zurücknehmen

Statt Bundeszuschüsse zu kürzen sollte die Bundesregierung vielmehr die Steuerfinanzierung von Aufwendungen der Pflegeversicherung für versicherungsfremde Leistungen stärken – beispielsweise für Rentenbeiträge von pflegenden Angehörigen. Diese werden in der Stellungnahme für das kommende Jahr mit etwa 3,5 Milliarden Euro angesetzt. Zusammen mit dem bisherigen Bundeszuschuss von einer Milliarde Euro ergibt sich so der geforderte Zuschussbetrag in Höhe von 4,5 Milliarden Euro.

Falls diese Forderung im Bundesrat keine Mehrheit findet, plädiert der Gesundheitsausschuss für die „Hilfsempfehlung“, die geplante Kürzung des Bundeszuschusses zurückzunehmen: „Auch wenn das grundsätzliche Anliegen von Einsparungen nachvollziehbar ist, so darf dies nicht zu Lasten einer sehr vulnerablen Gruppe wie der Menschen mit Pflegebedarf gehen, die durch die aktuellen Entwicklungen ohnehin überproportional belastet sind“, argumentiert der Gesundheitsausschuss des Bundesrats. (fst)

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