MTA-Reform-Gesetz

Fachausschüsse des Bundesrats geben grünes Licht für Heilkunde bei Notfallsanitätern

Die Fachausschüsse des Bundesrats stellen sich größeren Kompetenzen für Notfallsanitätern nicht in den Weg.

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Berlin. Die Fachausschüsse des Bundesrats stellen sich größeren Kompetenzen für Notfallsanitätern nicht in den Weg. Sie erheben keine grundlegenden Bedenken gegen das geplante Gesetz, mit dem technische Assistenzberufe in der Medizin neu geregelt werden sollen (MTA-Reform-Gesetz). Das Plenum der Länderkammer berät am Freitag über das Vorhaben.

Ein seit Monaten umstrittener Teil des Pakets war, in welchem Ausmaß Notfallsanitätern die eigenverantwortliche Vornahme heilkundlicher Maßnahmen gestattet werden soll, und zwar auch dann, wenn es um invasive Maßnahmen geht. Bislang handelten Notfallsanitäter hier in einer rechtlichen Grauzone.

Der Regierungsentwurf sah eigentlich noch vor, dass Mustersituationen beschrieben werden, bei denen Sanitäter eigenständig invasive Maßnahmen ergreifen dürften. Fachpolitiker im Gesundheitsausschuss des Bundestags strichen in ihren Beratungen diesen Passus.

Unklarheiten sieht der Bundesrat noch beim Finanzierungskonzept der Ausbildung für MTA-Schüler. Die Länder verweisen dazu auf das Eckpunktepapier „Gesamtkonzept Gesundheitsfachberufe“, in dem die Schulgeldfreiheit und eine Ausbildungsvergütung als Ziele formuliert werden. (fst)

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