Parallelimport

Bundesrat will Förderklausel kippen

Tauziehen um die Importförderklausel erlebt eine neue Auflage: Der Bundesrat senkt den Daumen.

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BERLIN. Der Bundesrat unternimmt einen neuen Anlauf, die gesetzliche Importförderklausel zu kippen. Der Gesundheitsausschuss der Länderkammer plädiert in seinen Empfehlungen zum Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung (GSAV) dafür, die überholte Regelung komplett zu streichen.

Zuletzt seien durch die „bürokratische Doppelregulierung“ nur noch Einsparungen von 110 Millionen Euro pro Jahr erzielt worden. Zudem sei der Parallelhandel anfällig für Arzneimittelfälschungen, heißt es in der Empfehlung, über die der Bundesrat am 15. März abstimmt.

Die Bundesregierung will im Entwurf des GSAV nur die Preisabstandsgrenzen für Importarzneimittel modifizieren. Im ersten Entwurf des GSAV hatte das Gesundheitsministerium die Klausel noch komplett streichen wollen, Gerüchten zufolge aber davon wieder Abstand genommen, nachdem das Saarland, wo mit Kohl Pharma der größte deutsche Re-Importeur sitzt, Einspruch erhob. Das Gesetz ist in der Länderkammer zustimmungspflichtig. Weitere Empfehlungen:

  • Vertriebsweg für Hämophilie-Medikamente: Die seit 1998 geltende Möglichkeit der Direktabgabe durch Ärzte (Paragraf 47 AMG) würde durch das GSAV erschwert. Die bisher enge Bindung zwischen dem Behandlungszentrum und dem Patienten werde dadurch durchbrochen. Auch würde innovativen Versorgungsverträgen zwischen Kassen und Hämophilie-Zentren die Grundlage entzogen. Der Bundesrat fordert die Regierung auf, die Neuregulierung zu überdenken.
  • Orphan Drugs: Der Gesundheitsausschuss fürchtet, dass sich die Rahmenbedingungen für die Entwicklung neuer Medikamente gegen seltene Erkrankungen verschlechtern. Denn in die zum Start einer Nutzenbewertung maßgebliche Umsatzschwelle für Orphan Drugs soll künftig auch der stationäre Sektor einbezogen werden – eine faktische Absenkung dieser Schwelle. Der Ausschuss empfiehlt, die Regierung solle drei Jahren nach Inkrafttreten einen Bericht vorlegen, der die Auswirkungen der Regelung überprüft.
  • Wirtschaftlichkeit von Impfstoffen: Vertragsärzte sollten auch künftig ausreichend saisonale Grippeimpfstoffe vorbestellen können, und zwar ohne in der Wirtschaftlichkeitsprüfung auffällig zu werden. Zusätzliche „Doppelregulierungen“, die im GSAV geplant sind, könnten die Versorgungssituation bei Impfstoffen gefährden.
  • Pflegeberufegesetz: Angehängt an das GSAV will die Koalition erreichen, dass die Ausbildungsvergütung von Pflege-Azubis im ersten Ausbildungsdrittel vollständig vom Ausgleichsfonds auf Länderebene finanziert wird. Das lehnt der Finanzausschuss des Bundesrats ab. Im Pflegeberufegesetz war 2017 nur eine anteilige Finanzierung festgeschrieben worden. Die Mehrkosten würden sich ab dem Jahr 2021 auf 190 Millionen Euro jährlich für die Länder und die übrigen Beteiligten am Ausbildungsfonds addieren, heißt es zur Begründung.(fst)
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