Bundestag entscheidet Finanzreform

BERLIN (HL/hom). An diesem Freitag entscheidet der Bundestag über die GKV-Finanzreform. Kernelement ist der einkommensunabhängige Zusatzbeitrag. Die Opposition lehnt die Reform als unsozial ab und kündigt bei veränderten Mehrheiten eine Revision an. Gestern verabschiedete der Bundestag das Arzneigesetz.

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Bundestag entscheidet Finanzreform

© Dt. Bundestag/Lichtblick/A. Melde

Mit dem GKV-Finanzierungsgesetz soll ein Milliardendefizit bei den gesetzlichen Kassen im nächsten Jahr vermieden werden. Der allgemeine Beitragssatz zur GKV, der Mitte 2009 auf 14,9 Prozent reduziert wurde, wird wieder um 0,6 Prozent erhöht. Der neue Arbeitgeberanteil von 7,3 Prozent wird festgeschrieben.

Der Ausgabenanstieg für Ärzte wird begrenzt. Damit wird von der morbiditätsorientierten Weiterentwicklung der Vergütung abgewichen. Die lineare Erhöhung der Gesamtvergütung liegt nach letzten Korrekturen bei 1,25 Prozent, ursprünglich waren 0,75 Prozent geplant. Hinzu kommen 500 Millionen Euro, die asymmetrisch auf die KVen verteilt werden. Neue Hausarztverträge müssen dem Primat der Beitragssatzstabilität folgen. Höhere Honorare können vereinbart werden können, wenn sie über Effizienzsteigerungen und Einsparungen an anderer Stelle kompensiert werden. Für bereits geschlossene oder geschiedste Verträge gilt Bestandsschutz bis Ende Juni 2014.

Umstritten ist das Kernstück der Reform: der einkommensunabhängige Zusatzbeitrag. 2011 werden ihn nur wenige Kassen erheben müssen. Langfristig sollen damit die Kosteneffekte der Demografie und des medizinischen Fortschritts finanziert werden. Nach Berechnungen des Ökonomen Jürgen Wasem könnte der Zusatzbeitrag im Jahr 2020 fast 70 Euro im Monat erreichen.

Mit dem am Donnerstag verabschiedeten Arzneimittelgesetz wird für fast alle neuen Arzneiwirkstoffe eine schnelle Nutzenbewertung eingeführt. Auf deren Basis sollen GKV-Spitzenverband und Hersteller einen Höchstbetrag vereinbaren. Profitieren sollen davon auch Privatpatienten.

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