Bund-Länder-Einigung

Corona-Impfpläne werden konkreter

Bund und Länder haben ein Corona-Impfkonzept entwickelt. Es regelt ein einheitliches Vorgehen, wenn ein Impfstoff gegen SARS-CoV-2 vorliegt.

Veröffentlicht:
Bund und Länder planen für die Zeit, wenn der lang erwartete Impfstoff gegen das Corona-Virus vorhanden ist. Dabei haben sie sich auf ein bundesweit einheitliches Vorgehen verständigt.

Bund und Länder planen für die Zeit, wenn der lang erwartete Impfstoff gegen das Corona-Virus vorhanden ist. Dabei haben sie sich auf ein bundesweit einheitliches Vorgehen verständigt.

© dpa

Berlin/Stuttgart. Wenn ein Impfstoff gegen das Corona-Virus vorhanden ist, soll dieser zumindest in der Anfangsphase vor allem in Zentren verimpft werden, die von den Ländern errichtet werden. Das teilte eine Sprecherin des baden-württembergischen Sozialministeriums der „Ärzte Zeitung“ auf Anfrage mit.

Diese Impfzentren hätten den Vorteil, dass dort die Vakzine bei minus 80 Grad Celsius gelagert werden könnten. Das sei zumindest flächendeckend in der ambulanten Versorgung durch niedergelassene Ärzte nicht möglich.

Effiziente Verimpfung, ausreichend große Räumlichkeiten

Das geht aus einer Beschlussvorlage für die Gesundheitsministerkonferenz (GMK) hervor, über die zuerst das Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) berichtet hat. Demnach soll es sich um bundesweit 60 Standorte für Impfzentren handeln, die dem Bund bis zum 10. November abschließend benannt werden müssen.

Ein weiterer Vorteil von Impfzentren bestehe darin, dass Mehrdosenbehältnisse vor Ort ausgeeinzelt und ohne Zeitverzug verimpft werden können. Außerdem könnten räumliche und personelle Engpässe vermieden werden, wenn Hallen als Standort ausgewählt werden und dort Personal kontinuierlich für die Impfungen vorgehalten wird, heißt es weiter.

Bund und Länder verpflichten sich laut dem GMK-Papier zu einem einheitlichen Vorgehen. Da zunächst von einer begrenzten Verfügbarkeit von Impfstoffen auszugehen sei, würden unter anderem Ständige Impfkommission, Deutscher Ethikrat und die Nationale Akademie Leopoldina Empfehlungen zur Priorisierung erarbeiten. „Je nach zu impfender Zielgruppe wird auch das Impfkonzept entsprechend angepasst werden müssen“, so die Ministeriumssprecherin.

Kostenteilung von Bund und Ländern

Das gilt beispielsweise für Pflegeheimbewohner, die vermutlich zu den Gruppen gehören, die mit Vorrang geimpft werden. Heimbewohner sollen von Ärzten aufgesucht werden und müssten nicht in die Zentren kommen, heißt es.

Das Papier legt auch die Kostenteilung von Bund und Ländern fest: Länder sollen die Infrastruktur und die Durchführung der Impfungen finanzieren, der Bund den Impfstoff. Dieser soll nach RND-Informationen entweder von der Bundeswehr oder den Herstellern angeliefert werden. (fst)

Mehr zum Thema

Impfempfehlungen

Neuer STIKO-Chef fordert mehr Personal

Das könnte Sie auch interessieren
Wie patientenzentriert ist unser Gesundheitssystem?

© Janssen-Cilag GmbH

Video

Wie patientenzentriert ist unser Gesundheitssystem?

Höhen- oder Sturzflug?

© oatawa / stock.adobe.com

Zukunft Gesundheitswesen

Höhen- oder Sturzflug?

Patientenzentrierte Versorgung dank ePA & Co?

© MQ-Illustrations / stock.adobe.com

Digitalisierung

Patientenzentrierte Versorgung dank ePA & Co?

Umgang mit Multimorbidität in der Langzeitpflege

© Viacheslav Yakobchuk / AdobeStock (Symbolbild mit Fotomodellen)

Springer Pflege

Umgang mit Multimorbidität in der Langzeitpflege

COVID-19 in der Langzeitpflege

© Kzenon / stock.adobe.com

Springer Pflege

COVID-19 in der Langzeitpflege

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Interview

STIKO-Chef Überla: RSV-Empfehlung kommt wohl bis Sommer

Lesetipps
Neue Hoffnung für Patienten mit Glioblastom: In zwei Pilotstudien mit zwei unterschiedlichen CAR-T-Zelltherapien blieb die Erkrankung bei einigen Patienten über mehrere Monate hinweg stabil. (Symbolbild)

© Richman Photo / stock.adobe.com

Stabile Erkrankung über sechs Monate

Erste Erfolge mit CAR-T-Zelltherapien gegen Glioblastom

Die Empfehlungen zur Erstlinientherapie eines Pankreaskarzinoms wurden um den Wirkstoff NALIRIFOX erweitert.

© Jo Panuwat D / stock.adobe.com

Umstellung auf Living Guideline

S3-Leitlinie zu Pankreaskrebs aktualisiert