Nach Zulassung des AstraZeneca-Impfstoffs

Corona: Spahn will Impfverordnung anpassen

Mit dem nun zugelassenen dritten Corona-Impfstoff könnte sich die Priorisierung für die Impfung zumindest teilweise ändern. Insbesondere unter 65-Jährige im medizinischen und pflegerischen Bereich könnten schneller zum Zug kommen, stellte Spahn in Aussicht. Derweil sieht sich die ambulante Pflege wie so oft auch bei den Impfungen abgehängt.

Rebekka HöhlVon Rebekka Höhl Veröffentlicht:
Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) bekräftigte am Samstag noch einmal, dass es in dieser Pandemie keine Impfpflicht geben werde, auch nicht für einzelne Berufsgruppen.

Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) bekräftigte am Samstag noch einmal, dass es in dieser Pandemie keine Impfpflicht geben werde, auch nicht für einzelne Berufsgruppen.

© Kay Nietfeld/dpa

Berlin. 3,5 Millionen Corona-Impfdosen seien bislang bundesweit ausgeliefert worden, 2,3 Millionen davon seien auch bereits verimpft worden, berichtete Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) am Samstag bei einer digitalen Townhall-Diskussion mit Pflegekräften und pflegenden Angehörigen.

Darunter seien 450.000 Zweitimpfungen. Bis zum 22. Februar sollten laut der Hersteller weitere fünf Millionen Impfdosen geliefert werden. Dennoch räumte der Minister ein, dass der Start der Corona-Impfungen „ohne Zweifel schwierig“ gewesen sei. Für die nächsten Wochen und Monate zeigte er sich trotzdem optimistisch: „Seit gestern haben wir den dritten zugelassenen Impfstoff“.

Dieser könnte nun auch dafür sorgen, dass Personen- und Berufsgruppen, die in der Liste der Impfpriorisierung nicht ganz oben stehen doch schneller ihren Impftermin erhalten. Denn die Ständige Impfkommission (STIKO) hat für den am Freitag in der EU zugelassenen Impfstoff des britisch-schwedischen Pharmaunternehmens AstraZeneca eine Altersgrenze für die Verabreichung von 18 bis 64 Jahren empfohlen. Damit müsse man nun auch die Impfverordnung anpassen, sagte Spahn. Bereits vor der Zulassung des Impfstoffs hatte er dies in Aussicht gestellt.

Impfreihenfolge wird nicht komplett neu sortiert

Dabei bleibe die Reihenfolge zwar grundsätzlich bestehen, stellte er klar. „Aber wir gehen sie dann altersgestaffelt an.“ Genauer bedeutet das, dass etwa erst einmal die 18- bis 64-Jährigen in der Pflege – zumindest wenn es um Impfdosen des AstraZeneca-Impfstoffes geht – geimpft werden und dann die 18- bis 64-Jährigen der nächsten Gruppe, etwa Erzieher, Lehrer oder Polizisten. Für die beiden anderen Impfstoffe von BioNTech/Pfizer und Moderna gilt die Altersbegrenzung nämlich nicht.

Der Präsident des Paul-Ehrlich-Instituts (PEI), Professor Klaus Cichutek, und der Vorsitzende der STIKO, Professor Thomas Mertens räumten mit dem Vorurteil auf, der AstraZeneca-Impfstoff sei weniger wirksam. „Die Altersbegrenzung ist kein Qualitätsurteil“, so Mertens. Es hätten aus den Studien lediglich zu wenig Daten für die Altersgruppe 65plus vorgelegen. „In der Zulassung hat der Impfstoff auch keine Altersbegrenzung“, sagte Cichutek.

PEI-Präsident: Schwere Nebenwirkungen sehr selten

Gleichzeitig bestätige sich bei der Corona-Impfung, nach nunmehr über zwei Millionen Impfungen in Deutschland, das, was man in den Studien gesehen habe: Es würden nur sehr selten schwere Nebenwirkungen auftreten, so der PEI-Präsident weiter. Die üblichen Impfreaktionen ein, zwei Tage nach der Verabreichung fielen aber zum Teil etwas stärker aus, als man es von der Grippeimpfung gewohnt sei, berichtete er.

Gesundheitsminister Spahn bekräftigte indes noch einmal in der Fragerunde mit Pflegekräften, dass es in dieser Pandemie keine Impfpflicht geben werde, auch nicht für bestimmte Berufsgruppen. „Wir setzen auf Information“, sagte er. Spahn appellierte aber auch an die Verantwortung derjenigen, die in der Pflege und den Kliniken arbeiten. Bundesweit gesicherte Daten zur Impfbereitschaft in dieser Berufsgruppe gibt es derzeit allerdings nicht. Aus Westfalen-Lippe wisse er, dass die Impfbereitschaft bei rund 80 Prozent liege, mit Schwankungen zwischen einzelnen Einrichtungen, berichtete Spahn.

Kritik: Ambulante Pflegedienste kommen kaum an Impftermine

Auf großes Unverständnis stößt die Debatte um eine Impfpflicht vor allem in der ambulanten Pflege. Als „frustrierend“, bezeichnete es Claudia Güldenzoph, Gründerin und Inhaberin eines ambulanten Pflegedienstes in Kiel, dass die Bemühungen ihrer insgesamt 70 Mitarbeiter, einen Impftermin zu bekommen, nahezu vollständig im Sande verliefen.

Gerade einmal sechs Mitarbeiter seien bis heute tatsächlich geimpft. Britta Hermes-Bickmann, Einsatzleiterin beim bundesweit tätigen Pflegedienst „Toll Betreuung und Pflege zu Hause“, hat ähnliche Erfahrungen gemacht. „Ich habe keinen einzigen Kollegen, der bisher einen Impftermin hat oder geimpft wurde.“ Dabei machen den bundesweit tätigen Pflegediensten vor allem die verschiedenen Regeln in den einzelnen Bundesländern zu schaffen.

Appell an Spahn: „Nehmen Sie die pflegende Angehörigen in der Priorität nach oben“

Völlig vernachlässigt werden aus Sicht Güldenzophs dabei die pflegenden Angehörigen. „Sie übernehmen einen großen Teil der ambulanten Pflege, wenn sie uns wegbrechen, würden die Heime und Kliniken volllaufen“, mahnte sie. „Bitte nehmen Sie auch die pflegenden Angehörigen in der Priorität nach oben“, appellierte sie an den Gesundheitsminister. Es gebe dort viele Ehefrauen über 70, die ihre Ehemänner pflegten. Weil sie aber eben noch keine 80 Jahre alt seien, in der Prioritätenliste nicht oben stünden.

Spahn zeigte Verständnis, er wisse, was die pflegenden Angehörigen leisteten. „Deshalb sollen ja auch die Kontaktpersonen Pflegebedürftiger prioritär geimpft werden“, so der Minister. Bis zu zwei solcher Kontaktpersonen könnten benannt werden. „Aber eben nicht in Impfstufe eins“, räumte er ein. Für besonders schwere Fälle gebe es Einzelfallentscheidungen. Diese, so die Erfahrung der Pflegekräfte, seien aber bislang kaum nutzbar, da es in den Ländern keine eindeutigen Ansprechpartner gebe. Hier müssten die Strukturen teils noch aufgebaut werden, versuchte Spahn zu beschwichtigen.

Zudem warb er um Verständnis, dass diese Einzelfallentscheidungen eben wirklich nur die Ausnahme seien. „Ich würde jedem Einzelfall gerne sagen, ja“, die Impfung sei möglich, so der Minister. Doch dafür reiche derzeit die Menge an Impfstoff nicht aus. Laut der Daten der Pflegeversicherung würden derzeit rund 3,5 Millionen Pflegebedürftige zu Hause versorgt.

Große Hürden bei Einzelfallentscheidung

Es bräuchte für die Einzelfallentscheidung ein „unbürokratisches Dokument“, sagte der STIKO-Vorsitzende Mertens. Mit diesem sollten die Pflegenden dann in ein Impfzentrum gehen können. Derzeit gebe es in den Bundesländern aber nicht ausreichend Institutionen, die dieses Dokument ausstellen könnten.

„Wir reden aber auch nicht über viele Monate“, versuchte Spahn noch einmal zu beschwichtigen. Die Notwendigkeit bei den Impfungen zu priorisieren bestehe vielleicht noch ein, zwei oder drei Monate. „Wir werden bald eine Debatte darüber führen, wie wir die Leute dazu bringen, sich impfen zu lassen“, so seine Prognose.

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