Neuer UPD-Monitor

Coronavirus erreicht die Patientenberatung

Die COVID-19-Pandemie führt zu vielen Nachfragen bei der Unabhängigen Patientenberatung. Aber auch klassische Behandlungsfehler sorgen für Anrufe.

Thomas HommelVon Thomas Hommel Veröffentlicht:
Seit Beginn der Pandemie haben sich Fragen zum Coronavirus zu einem der beratungsintensivsten Felder der Unabhängigen Patientenberatung entwickelt.

Seit Beginn der Pandemie haben sich Fragen zum Coronavirus zu einem der beratungsintensivsten Felder der Unabhängigen Patientenberatung entwickelt.

© Frank/stock.adobe.com

Berlin. COVID-19 wirkt sich auch auf die Arbeit der Unabhängigen Patientenberatung Deutschlands (UPD) aus. Seit Beginn der Pandemie hätten sich Fragen zum Coronavirus zu einem der „beratungsintensivsten Felder“ entwickelt, sagte UDP-Geschäftsführer Thorben Krumwiede aus Anlass der Veröffentlichung des neuen „Monitors Patientenberatung 2019“ am Mittwoch in Berlin.

Laut UPD wurden allein von März bis Mai dieses Jahres mehr als 22 000 „Corona-Beratungen“ durchgeführt. Am Anfang sei es dabei eher um „abstrakte Themen“ wie die Frage gegangen, ob man sich an einem aus China kommenden Päckchen mit dem Virus anstecken könne, sagte ein UPD-Sprecher der „Ärzte Zeitung“.

Viele rechtliche Fragen zur Arbeitsunfähigkeit

Mit Ausbruch der COVID-19-Pandemie in Deutschland hätten sich die Beratungen hin zu praktischen Dingen verschoben. Verstärkter Informationsbedarf habe etwa mit Blick auf die Symptomatik einer SARS-CoV-2-Infektion bestanden. Auch nach Risikogruppen oder dem Sinn und Zweck eines Mund-Nasen-Schutzes hätten sich Anrufer erkundigt. Daneben sei es häufig um rechtliche Fragen bei der Krankschreibung gegangen. UPD-Chef Krumwiede betonte, der aktuelle Monitor zeige, dass auch in Corona-Zeiten „zentrale Herausforderungen des Gesundheitswesens“ weiter relevant seien für die Patienten. Das gelte etwa für Lieferengpässe von Arzneimitteln oder die Leistungsgewährung der Krankenkassen.

Für den aktuellen Monitor 2019, den die UPD im gesetzlichen Auftrag erstellt, wurden rund 130.000 Beratungen ausgewertet. Zu den häufigsten Beratungsthemen gehörten Leistungsansprüche gegenüber Kostenträgern (38.329), Patientenrechte und Berufspflichten sowie Verhaltensnormen (16.184), Mitgliedschaft sowie Versicherungs- und Kassenwechsel (7762) und Fragen zur Rechtmäßigkeit von Geldforderungen (3575).

Krumwiede kritisierte in diesem Zusammenhang die „unzureichende“ Kommunikation der Kassen mit ihren Versicherten: „Gegenüber dem Vorjahr haben die Beratungen zu Widersprüchen sogar noch zugenommen.“ Vielfach beklagten Ratsuchende auch, dass Kassen sie nicht informierten, ob und wie sie gegen Bescheide vorgehen können, sagte Krumwiede.

Weniger Beratungen zum Thema Krankengeld

Versicherte müssten sich darauf verlassen können, dass die Kassen „rechtskonform und nachvollziehbar mit ihren Leistungsanträgen umgehen und sie fair behandeln“, forderte auch die Patientenbeauftragte der Bundesregierung, Professor Claudia Schmidtke (CDU). Erfreulich sei, dass Beratungen zum Krankengeld „deutlich“ zurückgegangen seien.

Einen Schwerpunkt der UPD-Beratungen bildete 2019 auch das Thema Behandlungsfehler. In knapp 6200 Anfragen ging es um einen entsprechenden Verdacht von Patienten. 2018 verzeichnete die UPD knapp 5900 derartiger Anfragen.

Der Großteil der Beratungen wurde zum Verdacht auf Behandlungsfehler im Bereich von operativen Eingriffen geführt. An zweiter Stelle standen Beratungen zu möglichen Behandlungsfehlern beim Zahnarzt.

Aktiv, offen und ehrlich mit Fehlern umgehen

Auch Fälle, in denen ein Arzt eine falsche Diagnose gestellt oder unzureichende diagnostische Maßnahmen durchgeführt habe, spielen laut Bericht eine „große Rolle“. Dasselbe gelte für die „mangelhafte Kommunikation“ zwischen Ärzten und Patienten, wenn ein Verdacht auf Behandlungsfehler im Raum steht. Im Bericht heißt es dazu: „Die Beratung hat gezeigt, dass viele Ratsuchende durchaus verstehen, dass Fehler passieren können. Was sie aber nicht verstehen, ist, dass nicht immer aktiv, offen und ehrlich damit umgegangen wird.“

Nach aktueller Rechtslage müssen Ärzte über einen möglichen Behandlungsfehler informieren, wenn Patienten konkret nachfragen oder dadurch eine Gefahr für die Gesundheit abgewendet werden soll. (hom) Lesen Sie dazu auch

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