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GKV-Finanzlücke 2023

Darlehen an den Gesundheitsfonds: Linke wirft Regierung Taschenspielertricks vor

Der Bund gewährt dem Gesundheitsfonds ein Darlehen von einer Milliarde Euro. Die Linke kritisiert den Tilgungsmodus. Das Ablaufdatum des Kredits liege nach den nächsten Bundestagswahlen.

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Kathrin Vogler: „Die Bundesregierung hat sich Zeit gekauft.“

Kathrin Vogler: „Die Bundesregierung hat sich Zeit gekauft.“

© picture alliance / SZ Photo | Metodi Popow

Berlin. Um die 17-Milliarden-Finanzierungslücke der Gesetzlichen Krankenversicherung im kommenden Jahr zu schließen, geht der Bund ungewöhnliche Wege. Unter anderem wird der Bund der Gesetzlichen Krankenversicherung ein Darlehen über eine Milliarde Euro gewähren, das der Fonds bis spätestens 31. Dezember 2026 zurückzahlen muss. So sieht es das GKV-Finanzstabilisierungsgesetz vor.

„Einzelheiten der Rückzahlung stehen zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht fest“, hat jetzt die Parlamentarische Staatssekretärin im Gesundheitsministerium Sabine Dittmar (SPD) mitgeteilt. Dittmar antwortete auf eine Frage der Abgeordnete der Linksfraktion Kathrin Vogler. Die wollte wissen, wie der Gesundheitsfonds das Darlehen tilgen werde. Ob in Raten über die nächsten Jahre oder erst 2026 am Stück?

Vogler: Rückzahlungsfrage mit Absicht noch offen?

„Es ist noch nicht einmal klar, wer überhaupt festlegen soll, wie der Kredit zurückgezahlt werden soll“, kommentierte Vogler die Antwort aus dem Gesundheitsministerium. Falls die Bundesregierung die Rückzahlungsfrage absichtsvoll offenlasse, würde der Schätzerkreis erst im Oktober 2025, also nach der nächsten Bundestagswahl, über die Rückzahlung entscheiden, macht Vogler auf ein pikantes Detail der Gesetzgebung aufmerksam.

„Mit dem Eingeständnis der Bundesregierung ist der Zwangskredit an den Gesundheitsfonds als Taschenspielertrick entlarvt“, sagte Vogler der Ärzte Zeitung. Die Bundesregierung habe keine Ideen dafür, wie die Einnahmesituation der Krankenkassen verbessert werden könne und verschiebe das Problem in die Zukunft.

Fonds ist der „Rückzahlungsverpflichtete“

Dittmar hatte zudem darauf verwiesen, dass das Darlehen nicht verzinst werde und „Rückzahlungsverpflichteter“ der Gesundheitsfonds selbst sei. Der Fonds wird seit dem Januar 2009 beim Bundesamt für Soziale Sicherung verwaltet. Er ist ein Sondervermögen zur Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung. In ihn fließen die Krankenversicherungsbeiträge und Zusatzbeiträge, der Bundeszuschuss sowie weitere Einnahmen. (af)

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