Corona-Kabinett

Deutsche Sportler fahren geimpft nach Tokio

Monoklonale Antikörper sollen Risikopatienten schützen helfen, beschließt das Corona-Kabinett. Und: Die deutsche Olympia-Delegation soll durchgeimpft zu den Spielen reisen.

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Werden sie Gäste aus Deutschland begrüßen können? Miraitowa (l.) und Someity, die Maskottchen der Olympischen und Paralympischen Spiele 2020. Am Montag beschloss die Bundesregierung, dass die Mitglieder der deutschen Delegation „zeitgerecht“ geimpft werden sollen.  Eugene Hoshiko/XinHua/dpa

Werden sie Gäste aus Deutschland begrüßen können? Miraitowa (l.) und Someity, die Maskottchen der Olympischen und Paralympischen Spiele 2020. Am Montag beschloss die Bundesregierung, dass die Mitglieder der deutschen Delegation „zeitgerecht“ geimpft werden sollen. Eugene Hoshiko/XinHua/dpa

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Berlin. Das Corona-Kabinett hat die Abgabe von Arzneien mit bislang nicht zugelassenen monoklonalen Antikörpern zur Behandlung von COVID-19-Patienten durchgewunken. Dass die amerikanische Zulassungsbehörde am Wochenende einem Produkt (Bamlavinimab) die Notfallzulassung entzogen habe, kümmere dabei nicht, sagte der Sprecher des Bundesgesundheitsministeriums am Montag. Die Antikörper sollen vor allem Angehörige von Risikogruppen schützen helfen. Das sind zum Beispiel Menschen, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden könnten.

Die Verordnung liege in der Verantwortung der Ärzte. 200.000 dieser Antikörper hat das Ministerium demnach eingekauft. Sie würden bereits in spezialisierten Kliniken eingesetzt, sagte der Sprecher. Je früher die Therapien angewandt würden, umso besser hülfen sie, schwere Verläufe zu verhindern. Ziel der Verordnung sei deshalb, die Antikörper auch in den niedergelassenen Bereich zu bringen. Die Regelung soll rückwirkend zum 1. Januar in Kraft treten. Sie kommt gesetzlich Versicherten zugute. Privatversicherte können ohnehin schon mit den Antikörpern behandelt werden.

Der Einsatz dieser Arzneimittel sei von der EU nicht zugelassen, ihr Nutzen sei nicht nachgewiesen, warnte die Chefin des Ersatzkassen-Verbandes Vdek Ulrike Elsner am Montag. Die Regelung, sie zu verordnen, dürfe daher nur vorübergehend gelten. Zudem sollten begleitend Daten erhoben werden, um potenzielle Schäden frühzeitig erkennen zu können.

Durchgeimpft nach Tokio

Die deutsche Delegation in Tokio soll bei den Olympischen Spielen keinen Infektionsgefahren ausgesetzt sein oder selbst eine Infektionsgefahr für andere darstellen. Deshalb habe im Kabinett Einigkeit darüber geherrscht, die Sportler „zeitgerecht“ zu impfen, sagte die stellvertretende Regierungssprecherin Ulrike Demmer im Anschluss an die Sitzung am Montag.

Zu Fragen der Bundes-Notbremse nahmen die Regierungssprecher nicht Stellung. Man könne sich zum laufenden parlamentarischen Verfahren zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes nicht äußern, sagte Demmer. Grundsätzlich sei die Lage besorgniserregend. Die bundesweite Inzidenz liege bei 165,1, vor genau einem Monat haben sie noch bei 95,6 gelegen.

Kommt die Testpflicht an Schulen?

Die mit der Änderung des Infektionsschutzgesetzes geplante Testpflicht an allgemeinbildenden Schulen und Berufsschulen kommentierte Demmer dann doch. Sie diene der möglichen Früherkennung von Infektionsherden. Und davon seien Schulen derzeit besonders betroffen.

Aufgrund der hohen Zahl an Kontakten und der räumlichen Situation herrsche an Schulen ein höheres Ansteckungspotenzial. Mit einer Testpflicht wolle man dem begegnen. Relativiert würden die Maßnahmen allerdings davon, dass bei der bundesweit hohen Inzidenz die Nachverfolgbarkeit von Infektionsketten erschwert sei. (af)

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